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Betreuungsgutschein beantragen

Betreuungsgutschein beantragen
Sozialdienst, Soziales + Gesellschaft

Wer kann einen Betreuungsgutschein beantragen?

Alle Eltern, die in der Gemeinde Lyss Wohnsitz haben, können einen Betreuungsgutschein bei der Gemeinde Lyss beantragen sofern sie bereits einen zugesicherten Betreuungsplatz mit kantonaler Zulassung im Kanton Bern (Kita, Tageseltern) haben. Ein Bedarf ist gegeben, wenn  die Eltern berufstätig (minimaler Beschäftigungsgrad; Familie: 120% / Alleinerziehende: 20%),  in Aus-/Weiterbildung oder auf Stellensuche sind. Massgebend für die Berechnung des Betreuungsgutscheines ist das Einkommen und Vermögen der Eltern sowie die Familiengrösse. Die genauen Kriterien können Sie der Informationsbroschüre des Kantons Bern entnehmen. Mit dem Gutscheinrechner können Sie eine erste Berechnung selbst erstellen.

Betreuungsgutscheine werden ebenfalls mit der entsprechenden Fachstellenbestätigung ausgegeben, wenn

  • die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Die Fachstellenbestätigung wird durch die Mütter- und Väterberatung oder durch die Abteilung Soziales + Gesellschaft ausgestellt. (Fachstellenbestätigung Betreuungsindikation & Beiblatt zur Fachstellenbestätigung Betreuungsindikation)
  • ein außerordentlicher Betreuungsaufwand infolge einer körperlichen und/oder geistigen Beeinträchtigung des Kindes besteht. Diese wird vom Früherziehungsdienst des Kantons Bern, durch eine kantonale Erziehungsberatungsstelle, durch die Blindenschule Zollikofen oder durch das Pädagogisches Zentrum für Hören und Sprache HSM ausgestellt. (Fachstellenbestätigung ausserordentlicher Betreuungsaufwand)
  • die familienergänzende Kinderbetreuung notwendig ist aufgrund der gesundheitlichen Situation eines Elternteils oder Familienangehörigen. Dazu ist eine Bestätigung durch den Arzt notwendig. (Ärztliche Bestätigung gesundheitliche Indikation Elternteil/Familienangehörige)

Für welches Alter stellt die Gemeinde Lyss einen Betreuungsgutschein für Kinder aus?

Grundsätzlich für Kinder im Vorschulalter sowie Kinder jeden Alters, die durch eine Tagesfamilie betreut werden.   

Wie oft muss das Gesuch eingereicht werden?

Das Gesuch ist jährlich jeweils jahresübergreifend vom 01.08.-31.07. einzureichen. Die Einreichung muss im Vormonat der ersten Betreuung erfolgen. Rückwirkend kann kein Betreuungsgutschein gewährt werden.

Beispiel:

Wenn Sie für die Zeit vom 01.08.2024 bis 31.07.2025 Betreuungsgutschein benötigen, müssen sie bis spätestens am 31.07.2024 das Gesuch eingereicht haben.

Teilen Sie uns bitte Veränderungen in der Betreuung und der persönlichen sowie wirtschaftlichen Verhältnisse (Familiengrösse, Umzug, Anpassung des Erwerbspensums, Wechsel des Anbieters usw.) unverzüglich mit.

Wie reiche ich das Gesuch inkl. Unterlagen ein?

Bitte reichen Sie das vollständige Gesuch für die Beantragung des Betreuungsgutscheins über das Online-Portal kiBon oder in Papierform mit sämtlichen Belegen ein.

1. Zusicherung eines Betreuungsplatzes (Kita oder Tagesfamilie)
Sie machen sich wie bisher auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder bei einer Tageselternvermittlung. Dazu nehmen Sie direkt mit der gewünschten Institution Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass Betreuungsgutscheine angenommen werden. Eine Liste der zugelassenen Anbieter finden Sie auf dem Familienportal des Kantons Bern. Die Kita oder die Tageselternvermittlung wird Ihnen den Betreuungsplatz bestätigen.

2. Einrichten eines BE-Logins für Online-Portal «kiBon»
Für die Beantragung des Gutscheins benötigen Sie ein BE-Login. Wenn Sie für das Ausfüllen der Steuererklärung bereits ein BE-Login erstellt haben, können Sie die gleichen Zugangsdaten verwenden. Ansonsten richten Sie das Login bei «BE Login» ein und dann einmalig im Online-Portal «kiBon».

3. Beantragung des Gutscheins bei der Gemeinde Lyss
Auf dem Online-Portal kiBon können Sie den Betreuungsgutschein beantragen. kiBon führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag. Bitte senden Sie die unterschriebene Freigabequittung an die Gemeinde Lyss. Die Gemeinde Lyss verlangt in allen Fällen zur Überprüfung der erfassten Angaben folgende Unterlagen:

> ausgefüllte Steuererklärung (oder definitive Veranlagung)
> Lohnausweise (sofern die definitive Veranlagung noch nicht vorliegt)
> Arbeitsverträge

Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Lyss nur vollständige Anträge bearbeitet. Für die Beantragung eines Gutscheins ist daher das rechtzeitige Ausfüllen der Steuererklärung unerlässlich.

Ausnahmen:
> Quellenbesteuerte reichen die Lohnausweise und die Bankauszüge per 31.12. des Vorjahres ein
> Bezügerinnen / Bezüger von Sozialleistungen können anstelle der Steuerunterlagen eine
   Bestätigung über den Sozialhilfebezug einreichen.

Haben Sie keinen Internetzugang?

Bitte füllen sie die untenstehenden Papiergesuche aus. Reichen sie das Papiergesuch mit sämtlichen Belegen bei der Gemeinde Lyss, Soziales + Gesellschaft, Marktplatz 14, 3250 Lyss, ein.

Gutscheinperiode 2024/2025
Gesuche um einen Betreuungsgutschein für die neue Gutscheinperiode für die Zeit vom 01.08.2024 - 31.07.2025 werden nicht automatisch verlängert. Es ist ein neues Gesuch bis spätestens am 31.07.2024 zu stellen über das Online-Portal kiBon oder mittels einem Antragsformular in Papierform. 

Zeitraum 01.08.2024 - 31.07.2025:
Papiergesuch Betreuungsgutschein Gutscheinperiode 2024/2025
Papiergesuch aktuelles Erwerbspensum Gutscheinperiode 2024/2025
Papiergesuch Einkommensverschlechterung Gutscheinperiode 2024/2025

4. Verfügung durch die Gemeinde Lyss
Die Gemeinde Lyss wird Ihr Gesuch prüfen und Ihnen die Verfügung per Post zu stellen. Die Gutscheinhöhe ist auf der Verfügung ersichtlich. Der Gutscheinbetrag wird durch die Gemeinde an die ausgewählte Betreuungsinstitution überwiesen. Von der Betreuungsinstitution erhalten Sie eine um den Betreuungsgutschein reduzierte Rechnung.

5. Rechtsgrundlagen
Reglement über die Betreuungsgutscheine Gemeinde Lyss
Gesetz über die sozialen Leistungsangebote (SLG)
Verordnung über die Leistungsangebote der Familien-, Kinder- und Jugendförderung (FKJV)

 

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich bitte an:

Gemeinde Lyss
Soziales + Gesellschaft
Betreuungsgutscheine
Marktplatz 14
3250 Lyss

Telefon: 032 387 03 30
E-Mail:  sozialdienste@lyss.ch

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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