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Auslandaufenthalt - Informationen zu AHV-Beiträgen einholen

Auslandaufenthalt - Informationen zu AHV-Beiträgen einholen
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Eine Person, die ins Ausland geht, ohne sich dort an einem bestimmten Ort niederzulassen und ohne eine Erwerbstätigkeit auszuüben, kann bei der schweizerischen AHV Beiträge abrechnen, indem sie sich vor der Abreise bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausgleichskasse meldet. Bis zu ihrer Rückkehr wird sie als Nichterwerbstätige erfasst werden.

 

Merkblatt: Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

Formular: Anmeldung Nichterwerbstätige

Online-Rechner: Beitrag für einen Nichterwerbstätigen

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/AHV-Beitrage/Nichterwerbstatige/Nichterwerbstaetige.html

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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