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Wegzug

Wegzug
Einwohnerdienste, Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Sie sind aus Lyss weggezogen? Dann bitten wir Sie, sich spätestens am Wegzugstag persönlich mit einem amtlichen Ausweis an unserem Schalter abzumelden. 

Als ausländische Person bitten wir Sie Ihren Ausländerausweis und den Pass mitzubringen.

Wegzüge (innerhalb der Schweiz) können frühestens vier Wochen vor dem Wegzug auch online via eUmzugCH gemeldet werden.

 

eUmzugCH (Wegzug/Zuzug/Umzug)

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Di

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi

14.00 - 18.00 Uhr
Vormittag geschlossen

Do

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr

Fr

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung: Kontaktdaten der Abteilungen

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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