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Amtliche Bewertung - Grundstücke + Liegenschaften

Amtliche Bewertung - Grundstücke + Liegenschaften
Finanzen & Informatik, Steuerregisterführung

Beim amtlichen Wert handelt es sich um den Steuerwert eines Grundstückes. Der Wert dient als Grundlage für die Berechnung des steuerbaren Vermögens in der Steuererklärung. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert zur Berechnung der Liegenschaftssteuer. Bei selbstbewohntem Eigentum wird im Rahmen der amtlichen Bewertung der Eigenmietwert festgelegt, welcher in der Steuererklärung als Einkommen deklariert wird.

Jeder amtliche Wert wird aufgrund eines Augenscheins und einer Beurteilung durch kantonale Schätzer festgesetzt. Dabei wird den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstückes Rechnung getragen. Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen der Grundstücke der Gemeinde Lyss befinden sich auf der Abteilung Finanzen & Informatik. Sie können dort vom Eigentümer oder Nutzniesser eingesehen werden.

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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