Während den Kalenderwochen 45 und 46 werden alle SchülerInnen für die obligatorische Untersuchung aufgeboten. Die Termine werden durch die Abteilung Bildung + Kultur mit den Schulzahnärzten abgesprochen. Folgende Zahnärzte können konsultiert werden:
Es ist möglich die Untersuchung durch einen Privatzahnarzt selbständig zu organisieren und durchzuführen. Ein Teil der Untersuchungskosten kann bei der Gemeinde, gegen Vorweisung der Rechnung bis Ende Schuljahr, zurückgefordert werden (gleicher Ansatz wie Untersuchung bei den Schulzahnärzten, Fr. 30.00, zusätzlich im 9. Schuljahr Fr. 38.60 für die Röntgenaufnahme).
Während des Schuljahres werden Prophylaxehelferinnen die Klassen ab Kindergarten bis zur 4. Klasse regelmässig besuchen und mit den SchülerInnen, in Absprache mit den Klassenlehrpersonen, Zähne putzen. Das Zähneputzen von der 5. – 9. Klasse wird durch die Klassenlehrpersonen durchgeführt.