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Erwerbsersatzordnung (EO)

Erwerbsersatzordnung (EO)
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Anspruch auf Erwerbsausfallentschädigungen (EO) haben dienstleistende Personen, die in der Schweiz oder im Ausland wohnen :

  • für jeden besoldeten Diensttag in der schweizerischen Armee, im Zivilschutz und im Rotkreuzdienst;
  • für jeden anrechenbaren Diensttag im Zivildienst;
  • für jeden Kurstag in eidgenössischen oder kantonalen Kaderbildungskursen von Jugend und Sport;
  • für jeden Kurstag in Jungschützenleiterkursen, für den sie den Funktionssold erhalten.

 

Merkblatt: Erwerbsausfallentschädigungen

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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