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Hundehaltung - Taxe

Hundehaltung - Taxe
Finanzen & Informatik, Finanzen & Informatik

Hundetaxe

Die Hundetaxe wird den gemeldeten Hundebesitzern jeweils im August in Rechnung gestellt. Die Taxe beträgt Fr. 120.00 für jeden Hund, der vor dem 1. Mai geworfen wurde.

Bitte teilen Sie uns mit, falls Ihr Hund gestorben oder nicht mehr in Ihrem Besitz ist.

Das Tragen der Hundemarke ist nicht mehr obligatorisch.


Nachdem die Tollwutschutzimpfung (ausser bei Grenzübertritten) nicht mehr obligatorisch ist, muss uns das Impfzeugnis nicht mehr vorgewiesen werden.

 

Öffnungszeiten

Wartungsarbeiten

Die Büros sämtlicher Abteilungen am Marktplatz 6 bleiben aufgrund von Wartungsarbeiten ausnahmsweise geschlossen

am Freitag, 30.06.2023

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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