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Nichterwerbstätige - Anmeldung bei AHV

Nichterwerbstätige - Anmeldung bei AHV
AHV-Zweigstelle Lyss, Finanzen & Informatik

Als Nichterwerbstätige gelten in der AHV/IV/EO Personen, die kein oder nur ein geringes Einkommen erzielen. Es sind dies namentlich :

  • Personen, die sich vorzeitig pensionieren liessen
  • Bezüger einer IV-Rente
  • Studierende
  • "Globetrotter"
  • ausgesteuerte Arbeitslose
  • geschiedene Personen
  • Witwen/Witwer
  • Ehepartner von vorzeitig pensionierten Personen
  • Anspruchsberechtige eines Taggeldes der Kranken- und Unfallversicherung

Im Weiteren werden unter bestimmten Voraussetzungen Personen als Nichterwerbstätige betrachtet, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind. Vom zeitlichen Gesichtspunkt her gesehen, müssen nichterwerbstätige Personen Beiträge an die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), an die Invalidenversicherung (IV) und gemäss den Bestimmungen der Erwerbsersatzordnung (EO) ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Frauen 64, Männer 65) entrichten. Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen. Fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Renten führen. Nichterwerbstätige Versicherte, die nicht bereits von einer Ausgleichskasse für die Beitragszahlung erfasst sind, müssen sich selbst bei der AHV-Zweigstelle ihres Wohnortes anmelden. Es ist Sache der Versicherten, sich um ihre Beitragspflicht zu kümmern.

 

Merkblatt: Beiträge der Nichterwerbstätigen an die AHV, die IV und die EO

Formular: Anmeldung für Nichterwerbstätige

Online-Rechner: Beitrag für einen Nichterwerbstätigen

https://www.akbern.ch/de/Versicherungen/AHV-Beitrage/Nichterwerbstatige/Nichterwerbstaetige.html

Öffnungszeiten

Wartungsarbeiten

Die Büros sämtlicher Abteilungen am Marktplatz 6 bleiben aufgrund von Wartungsarbeiten ausnahmsweise geschlossen

am Freitag, 30.06.2023

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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