Mit der Reform wird das Rentenalter (neu: Referenzalter) der Frauen von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Rente kann seit dem Jahr 2024 neu flexibel und monatsweise, zwischen 63 (für Frauen der Übergangsgeneration bereits ab 62) und 70 Jahren, bezogen werden. Ebenfalls können durch die Weiterarbeit nach dem 65. Altersjahr die Rente verbessert oder Beitragslücken geschlossen werden.
Anspruch auf eine Altersrente haben :
- Männer, welche das 65. Altersjahr vollendet haben
- Für Frauen, welche ab 1964 geboren sind, gilt das Referenzalter 65
Die Erhöhung des Rentenalters betrifft Frauen, die zwischen 1961 und 1963 geboren wurden:
Jahrgang und Referenzalter (ab 2024)
1961 64 Jahre + 3 Monate
1962 64 Jahre + 6 Monate
1963 64 Jahre + 9 Monate
Für Frauen, welche ab 1964 geboren sind, gilt das Referenzalter 65.
Der Anspruch entsteht ab Folgemonat des ordentlichen Rentenalters.
Die Rentenanmeldung kann bei der AHV-Zweigstelle des Wohnorts oder direkt bei der zuständigen Ausgleichskasse, mindestens drei bis vier Monate vor dem gewünschten Rentenbezug, eingereicht werden.
Für die Berechnung und Auszahlung der Altersrente ist jene Kasse zuständig, die vor dem Erreichen des Rentenalters die Beiträge entgegengenommen hat oder die Kasse, die Ihnen bereits eine Rente auszahlt (Invalidenrente oder Hinterlassenenrente).
Verheiratete oder amtlich getrennte Personen, deren Ehegatte bereits rentenberechtigt ist, müssen sich bei jener Ausgleichskasse anmelden, welche die Rente des Ehegatten auszahlt.
Merkblatt: Altersrente und Hilflosenentschädigung der AHV
Formulare: Anmeldung für eine Altersrente