| Bauherrschaft | Charlotte Jaggi, Postfach 251, 3250 Lyss |
| Vetretung | Eva Lötscher-Jaggi, Leuernweg 71, 3250 Lyss |
| Projektverfasser | Arni Architekten AG, Bielstrasse 40B, 3250 Lyss |
| Bauvorhaben | Vergrössern der Balkone |
| Standort | Rosenmattstrasse 13, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 1732 |
| Nutzungszone | Wohnzone W3; Gewässerschutzbereich A |
| Ausnahmen | Unterschreitung grosser Grenzabstand Unterschreitung Gebäudeabstand |
| Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
| Auflage- und Einsprachefrist | 06.02.2026 – 06.03.2026 |
Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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