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Stand-Bewilligung beantragen

Stand-Bewilligung beantragen
Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Das Aufstellen eines Standes auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig.

Sie können das Gesuch persönlich am Schalter der Einwohnerdienste beantragen oder direkt ausfüllen und per Mail an Öffentliche Sicherheit zustellen.

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
(Einwohnerdienste: ganzer Tag geschlossen - bis auf weiteres)
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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