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Siegelung

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Sicherheit, Liegenschaften + Sport

Die Siegelungsfachperson wird innerhalb von sieben Tagen nach Eintritt des Todesfalls zusammen mit den Angehörigen ein Siegelungsprotokoll erstellen. Diese Massnahme soll die Erbmasse sichern und die Inventaraufnahme erleichtern.  

Die Gebühr für die Dienstleistung richtet sich nach dem Gebührenreglement der Gemeinde Lyss.

Siegelung der Erbschaft

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Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo08.00 - 11.30  / 14.00 - 17.00 Uhr
Di08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi


08.00 - 11.30 / 14.00 - 18.00 Uhr
(Sozialdienst: Vormittag geschlossen) 

Do08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr
Fr
08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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