Zwischennutzung Areal Bödeli Lyss
Die Gemeinde Lyss ist Eigentümerin des Areals Bödeli. Nach dem Rückbau der Liegenschaften Bödeli 1+3, 5+7 sowie Giessenweg 15+17 steht das Gebiet nun weitgehend frei und bietet kurzfristig Potenzial für eine Zwischennutzung.
Langfristig soll hier preisgünstiger Wohnraum entstehen, idealerweise in Zusammenarbeit mit einer Wohnbaugenossenschaft.
Bis zur Realisierung der Überbauung will die Gemeinde das Areal vorübergehend für sinnvolle Freizeit- und Begegnungsnutzungen öffnen.
Spielregeln:
- Eine Zwischennutzung ist während etwa 2 bis 4 Jahren möglich. Dies hängt vom Start des Bauprojektes ab.
- Es steht eine Fläche von rund 6‘000 m2 zur Verfügung.
- Ruhezeiten müssen gemäss Ortspolizeireglement (ab 22.00 Uhr) eingehalten werden.
- Die Gemeinde Lyss trägt keine Investitionen.
- Mit den Trägerschaften wie Interessensgemeinschaften, Vereinen, Organisationen oder Privatpersonen werden Nutzungsverträge erstellt. Diese definieren die Rahmenbedingungen sowie die entsprechenden Rechte und Pflichten der Vertragspartner, beispielsweise den Rückbau usw.
- Trägerschaften müssen keinen Bezug zu Lyss haben, sie kommen aber vorzugsweise aus Lyss oder der näheren Umgebung.
- Auf dem Areal sollen unterschiedliche Nutzungen aus den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport, Gesellschaft, Natur und Umwelt usw. möglich sein.
- Die Zwischennutzung soll generationenübergreifend, respektive generationenverbindend sein.
- Für Pop-ups gelten folgende Hauptauflagen: gastgewerbliche Einzelbewilligung, Betrieb an max. fünf Tagen der Woche, Freitag und Samstag bis max. 00.30 Uhr, Hintergrundmusik max. 75 dB (A) bis 22.00 Uhr (Einzelgesuch für Ausnahme möglich), max. 80 Personen, ausreichend Entsorgungsstationen aufstellen, Toilettenanlage.
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