Tennisanlage Grünau
Grünau 17, 3250 Lyss
032 387 03 15 (Abteilung Liegenschaften)
E-Mail
Die Tennisanlage schliesst seine Tore ab Montag, 31. Oktober 2022. Wir danken Ihnen für Ihren Besuch und hoffe, Sie nächsten Frühling wieder begrüssen zu dürfen.
Die Tennisanlage Grünau ist täglich von 06.00 bis 22.00 Uhr (SchülerInnen unter sich bis 18.00 Uhr) geöffnet. Der Saisonbeginn resp. das Saisonende werden jeweilen nach den Witterungsverhältnissen im Mai eröffnet und im Spätherbst geschlossen. Beginn und Schluss der Betriebszeiten werden durch Publikationen im Anzeiger Aarberg bekanntgegeben.
Beim Tennisgebäude ist ein Wochenplan angeschlagen. Darauf sind alle Reservationen namentlich und mit allen Partnern/Partnerinnen einzutragen.
Es ist immer nur eine Reservation gestattet. Wenn keine Reservationen eingetragen und die Plätze frei sind, darf jederzeit gespielt werden. Solche Stunden werden an die tägliche oder wöchentliche Höchststundenzahl nicht angerechnet. Die Stunden sind mit dem Vermerk OR (ohne Reservation) im Plan einzutragen und die Belegungskarten sind in den Briefkasten einzuwerfen.
Die gleiche Regelung gilt für reservierte Stunden, die innerhalb von 10 Minuten nach der Reservation nicht benutzt werden. Nach dieser Zeit wird eine Reservation hinfällig.
Die Benützungsgebühr gilt pro Person und Stunde.
Billette / Abonnemente in Fr. | Ortsansässige | Auswärtige |
---|---|---|
Benützungsbillette für Einzelstunden | ||
Erwachsene | 10.00 | 12.00 |
Schulpflichtige | 6.00 | 6.00 |
12-er Abonnemente | ||
Erwachsene | 100.00 | 120.00 |
Schulpflichtige | 60.00 | 60.00 |
Saisonabonnemente | ||
Erwachsene | 350.00 | 450.00 |
Erwachsene einzeln | 230.00 | 280.00 |
Die BenützerInnen sind gebeten, die Betriebsordnung zu befolgen und die reservierten Zeiten einzuhalten.
Barrierefrei | Sitemap | Impressum | Datenschutz | Kontakt | Seite Drucken
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2021 Gmeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".