Gesuchsteller | Bytyqi Shefki, Flurweg 16, 3250 Lyss |
|---|---|
Projektverfasser | Bplus Management GmbH, Hinterer Schermen 52, 3063 Ittigen |
Vertretung | Bplus Management GmbH, Hinterer Schermen 52, 3063 Ittigen |
Bauvorhaben | Umbau und energetische Sanierung bestehendes Einfamilienhaus; Fassadenänderung; Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe; Einrichten neue Zufahrt mit Parkplätzen; Einbau PV-Anlage |
Standort | Lyss, Beundengasse 18; Parzelle Nr. 1838; |
Nutzungszone | Mischzone M2; |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 25.09.2026 bis 26.10.2026 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen, Rechtsverwahrungen und Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten.
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2026 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".