Das ehemalige Bauernhaus, benannt nach seinen ehemaligen Besitzern, wurde ca. 1840 erbaut. Die Liegenschaft wurde 1962 von der Gemeinde erworben, um darauf ein Verwaltungszentrum zu erstellen. 1973 wurde eine entsprechende Abstimmungsvorlage von den Lysser Stimmberechtigten knapp abgelehnt. 1979 - 1982 wurde das Bauernhaus aufgrund neuerer Erkenntnisse der Ortskernplanung zu einer Freizeitstätte umgebaut und saniert.
Heute dient das 1982 eingeweihte Gebäude als sehr begehrte und beliebte Freizeitanlage für die Durchführung von Ausstellungen, Konzerten, Kursen, Sitzungen und Anlässen aller Art.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Reservationen möglichst 6 Arbeitstage im Voraus getätigt werden müssen. Die Gesuche werden an Wochenenden und Feiertagen nicht bearbeitet. Die Reservationen sind inkl. Aufbau- und Abbauzeit einzureichen.
Zur Auswahl stehen Ihnen folgende Räumlichkeiten:
Bühne + Küche 1.+2.OG: max. 100 Personen gemäss Richtlinien GVB. (Gebühren für Strom und Wasser sind im Preis inkludiert).
Wohnung +Küche EG: max. 30 Personen gemäss Richtlinien GVB. Die Leinwand muss extra angefordert werden. (Zusätzliche Gebühren von Fr. 20.00 für Strom und Wasser).
Sitzungszimmer EG: max. 12 Personen gemäss Richtlinien GVB. Der Flipchart muss extra angefordert werden. (Zusätzliche Gebühren von Fr. 20.00 für Strom und Wasser).
Stall EG (ohne Küche+WC) max. 30 Personen gemäss Richtlinien GVB. (Zusätzliche Gebühren von Fr. 20.00 für Strom und Wasser).
Weiter unten sind diverse Bilder der Räumlichkeiten aufgeführt.
WICHTIG: Die Reservierung vom Sieberhuus dauert von 09.30 Uhr bis 09.00 Uhr des nächsten Tages. Tische und Stühle sind entsprechend vorhanden. Geschirr+Gläser sind vorhanden. Festbänke müssen zusätzlich angefordert werden.
in Fr. | Ortsansässige | Auswärtige |
---|---|---|
Sieberhuus (Bühne+Küche) | 200.00 | 360.00 |
Wohnung EG | 120.00 | 150.00 |
Sitzungszimmer (1. OG), Stall EG | 80.00 | 80.00 |
Für Ausstellungen | 170.00 | 300.00 |
*Für die Wohnung, Sitzungszimmer & Stall fallen zusätzlich CHF 20.- für Strom/Wasser zum Mietpreis dazu.
Bei Ausstellungen werden Einrichtungs- und Abräumtage ebenfalls verrechnet.
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