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Übersicht

Eine Veranstaltung organisieren: Kurzinformation

Planen Sie frühzeitig – planen Sie mit uns!

Eine Veranstaltung kann je nach Art verschiedene gesetzlich regulierte Bereiche beinhalten.
Für eine Veranstaltung können mehrere Bewilligungen und Pläne, sowie Konzepte notwendig sein. Es ist auf verschiedene Aspekte in den Bereichen Sicherheit, Bewirtschaftung, Reservationen, Verkehr, Parkierung, etc. achtzugeben.

Veranstaltungen müssen der Gemeinde Lyss rechtzeitig gemeldet werden, damit Kontrollfristen und Einsatzplanungen eingehalten, sowie gemacht werden können.

Eine Veranstaltung – mehrere Bewilligungen

Nicht alle Bewilligungen können von der Gemeinde ausgestellt werden. Einige benötigen die Zustimmung des Kantons, weshalb die Einhaltung der Fristen besonders wichtig ist. Je nach Art der Veranstaltung kann auch die Gemeinde mehrere Bewilligungen ausstellen.


Bei der Organisation einer Veranstaltung kann schnell etwas vergessen gehen. Wir bitten Sie deshalb, alle Fragen wahrheitsgetreu auszufüllen, um die verschiedenen Bewilligungen zu prüfen. Sämtliche notwendigen Beilagen sind im Fragebogen direkt verlinkt. Bitte reichen Sie auch die Beilagen fristgerecht bei der Gemeinde ein.

Veranstaltung

Notwendige Beilage: Situationsplan mit eingezeichneter Infrastruktur, Statikberichte der verwendeten Installationen

Veranstaltungszeiten und Auf- und Abbau

Notwendige Beilage: Veranstaltungen ab 500 Personen müssen einen Installationsplan für den Aufbau der Infrastruktur mit Datum und Zeitangaben einreichen.

Veranstalter

Verantwortliche Person

Gesamtanzahl Personen (inkl. Helfer, Aussteller, Sportler, etc.)

Notwendige Beilage: Veranstaltungen ab 500 Personen müssen ein Sicherheitskonzept einreichen (wird im Einzelfall individuell beurteilt)

Musik und Lautsprecher

Falls ein Schallpegel über 75 dB(A) (mehr als Hintergrundmusik) erreicht wird, benötigen Sie ein Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung. 

Esswaren und Getränke

Einreichen eines Gesuchs um Gastgewerbliche Einzelbewilligung.

Notwendige Beilagen: Situationsplan mit eingezeichneten Toiletten, Entsorgungskonzept

Das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung wird nur via Online-Formular entgegengenommen. Gesuche auf Papier werden abgewiesen und retourniert.

Verkehrsmassnahmen

Einholen einer Bewilligung für eine Veranstaltung des Kantons.

Für Strassen- und Parkplatzsperrungen wird eine kostenpflichtige Publikation im Amtsanzeiger erstellt. Ebenfalls wird die Miete für Signale und der Arbeitsaufwand fachkundiger Personen verrechnet. Die Gebühren werden Ihnen nach der Veranstaltung weiterverrechnet.

Notwendige Beilagen: Situationsplan mit eingezeichneten Sperrungen für Strassen und Parkplätze, Parkkonzept (Parkplätze auf Situationsplan einzeichnen), Verkehrskonzept (Verkehrsleitung, Verkehrsdienst)

Öffentlicher Grund

Notwendige Beilage: Situationsplan mit eingezeichneten Plätzen.

Gasplakette für Gasgeräte besorgen.

Die Bestimmungen über die Verwendung von laser- und pyrotechnischen Anlagen richten sich nach dem V-NISSG. Bei der Verwendung sind jederzeit die Bestimmungen und Voraussetzungen des V-NISSG einzuhalten.

Reservation Gemeindeliegenschaften

Räume und Gebäude einzeln auflisten!

Beantragen Sie die Nutzung direkt beim SV Lyss.

Sollten sich die Rahmenbedingungen ändern, ist dies aufgrund der Erteilung der Bewilligung, schnellst möglich der Gemeinde zu melden.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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