Beschwerden betreffend Wahlsachen sind innert 10 Tagen und alle übrigen Angelegenheiten sind innert 30 Tagen an das Regierungsstatthalteramt Seeland zu erheben.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2024 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".