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Aufgaben Grosser Gemeinderat

Der Grosse Gemeinderat ist abschliessend zuständig für:

  • Reglement über die Ständigen Kommissionen
  • Wahlen in der eigenen Organisation sowie von ihm eingesetzte Kommissionen
  • Genehmigung Gemeinderechnung
  • Ausgaben zwischen Fr. 150'000.00 und Fr. 1'000.000.00
  • Genehmigung Kreditabrechnungen über Fr. 150'000.00
  • Genehmigung Nachkredite über der Zuständigkeit des Gemeinderates
  • Genehmigung der Richtlinien + Zielsetzungen
  • Genehmigung des Verwaltungsberichtes
  • Genehmigung Stellenetat für die Verwaltungsabteilungen, welche nicht nach den Prinzipien der wirkungsorientierten Verwaltung geführt werden
  • Geschäfte von Gemeindeverbindungen, wenn der Ausgabenanteil die Zuständigkeit des Gemeinderates überschreitet


Unter Vorbehalt der fakultativen Volksabstimmung ist der Grosse Gemeinderat zuständig für:

  • Reglemente, welche nicht einem anderen Gemeindeorgan zugeordnet sind
  • Grundzüge der Erhebung von Abgaben, mit Ausnahme von Gebühren von untergeordneter Bedeutung
  • Einmalige Ausgaben zwischen Fr. 1 Mio. und Fr. 3 Mio.
  • Budget und die Steueranlage
  • Ein- und Austritt aus Gemeindeverbänden
  • Leistungsaufträge für die nach dem Prinzip der Wirkungsorientierten Verwaltung (WoV) geführten Abteilungen inklusive des Nettoaufwandes.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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