Trockenheit im Wald
18. Aug 2026
Die Bevölkerung wird gebeten, sich zur eigenen Sicherheit an folgende Regeln zu halten: • Auf Waldbesuche verzichten • Sich nur auf offiziellen Wegen im Wald bewegen • Bei Wind den Wald nicht betreten • Signalisation des Forstdienstes beachten (z.B. gesperrte Wege!)
Trockenheitsschäden im Wald Lagebericht vom 14. August 2026 Allgemeine Lage und Entwicklung der Schäden Nach den unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen und den überdurchschnittlichen Temperaturen während den letzten Monaten herrscht im ganzen Kanton Bern eine extreme Trockenheit (Trockenheit - Nationale Trockenheitsplattform). Die aktuelle Einstufung der Waldbrandgefahr ist hier einsehbar. Als Reaktion auf den Trockenstress haben schon sehr viele Bäume die Blätter verfärbt und zum Teil abgeworfen. Dadurch können die Bäume den Wasserbedarf kurzfristig senken und sich schützen. Aufgrund der Trockenheit können die Bäume zudem Äste oder ganze Kronenteile nicht mehr mit Wasser versorgen und Baumteile oder ganze Bäume sterben ab. Dieser Prozess kann sich über mehrere Jahre hinziehen. Das Ausmass dieser Schäden wird sich deshalb erst in den kommenden Jahren zeigen. Die hohen Temperaturen beschleunigen überdies den Entwicklungszyklus von Schadinsekten wie dem Borkenkäfer (Buchdrucker, Kupferstecher). Voraussichtlich wird sich in tieferen Lagen eine zusätzliche Generation Buchdrucker entwickeln und es ist davon auszugehen, dass die Schädlingspopulation ansteigen wird. Durch Trockenheit gestresste Bäume sind anfälliger für Schädlinge. Die höhere Schädlingspopulation in Kombination mit der geschwächten Abwehrkraft der Bäume wird voraussichtlich dazu führen, dass die käferbedingten Schäden insbesondere an der Fichte mittel- und längerfristig zunehmen. Aufgrund des Klimawandels werden solche Hitze- und Trockenheitsperioden künftig häufiger auftreten. Die bereits seit einigen Jahren aufgenommenen Massnahmen zur Erhöhung der Resilienz des Waldes sind deshalb weiterhin von grosser Bedeutung. Vorsicht bei Waldbesuchen Beim Wald handelt es sich um ein natürliches Ökosystem und kein Werk. Baumteile können herunterfallen oder Bäume umstürzen und Waldbesuchende gefährden. Für Waldbesuchende gilt grundsätzlich die Eigenverantwortung. In der aktuellen Lage ist deshalb generell und besonders bei windigen Verhältnissen erhöhte Vorsicht im Wald geboten. Bei bewilligten Werken im Wald wie Spielplätzen, bewilligte Feuerstellen oder Wanderwegen mit erhöhtem Aufkommen von Besucherinnen und Besuchern sowie längerer Verweildauer sind die Werkeigentümerinnen und Werkeigentümer, zum Beispiel die Gemeinden, für die Sicherheit zuständig. Sie können zusätzliche Kontroll- und Sicherheitsmassnahmen veranlassen. Art, Intensität und Regelmässigkeit dieser Kontrollen hängen von Bestimmungszweck, Lage und Bedeutung des Werks ab. Die Massnahmen müssen verhältnismässig und zumutbar sein. Ist die Sicherheit akut gefährdet, kann die für die Sicherheit verantwortliche Stelle Massnahmen wie Baumfällungen oder eine vorübergehende Einschränkung des Betretungsrechts mit der Waldeigentümerschaft vereinbaren und veranlassen. Die zuständigen Revierförster/innen beraten auf Anfrage die Gemeinden, Werkseigentümer/innen und Waldeigentümer/innen und können die Situation gutachterlich einschätzen.
Amt für Wald und Naturgefahren