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6. Sitzung Grosser Gemeinderat vom 02.11.2026

Der GGR hat an seiner Sitzung vom 02.11.2026 folgende Beschlüsse gefasst:

Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Budget 2027
   o mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 1'500'000.00 im allgemeinen Haushalt, bzw. 1'229'550.00
      im Gesamthaushalt (inkl. Spezialfinanzierungen).
   o der Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn,
       Kapital) mit unverändert dem 1,70-fache des kantonalen Einheitsansatzes.
   o der Liegenschaftssteuer mit unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.
   o des Globalbudgets mit den vorgelegten Indikatoren und Standards.

Rückweisung
   o des Finanzplans 2026 – 2031.

Abschliessende Genehmigung
• Rahmenkredit für die Ortsplanungsrevision 2026 – 2029 von Fr. 800'000.00 mit Ermächtigung des
    GR, den Rahmenkredit nach Projektphasen freizugeben und die erforderlichen Aufträge zu vergeben.
• Kreditabrechnung für den Rückbau der Liegenschaften Bödeli 1+3 und 5+7 sowie Giessenweg 15+17
    mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 596'552.00 (Kredit Fr. 1'170'000.00, Nettoabrechnung
   Fr. 573'448.00).
• Kreditabrechnung für den Rückkauf der Photovoltaikanlagen Werkhof + Feuerwehrmagazin ohne
    Kreditabweichung (Kredit und Abrechnung Fr. 220'000.00) und Verkauf der Genossenschaftsanteile
    (Rückzahlung Fr. 152'400.00 mit resultierender Nettoinvestition Fr. 67'600.00).

Wahlen
• Bauder Simon (SP) für die laufende Legislatur 2026 – 2029 in die Parlamentskommission Soziales +
    Gesellschaft.

Parlamentarische Vorstösse
• Abschreibung
   o Dringliches Postulat FDP «Klare Regeln für öffentliche Veranstaltungen für alle» (Nr 2025/14).
   o Dringliches Postulat SP «Bessere Unterstützung für Vereine» (Nr. 2025/15).
   o Postulat Grüne/SP «Sind Klimaanlagen wirklich böse?» (Nr. 2026/17).
• Ablehnung
   o Postulat SP/Grüne/Mitte «Erweiterung Schulhausareal Herrengasse» (Nr. 2026/4).
   o Postulat GLP/Mitte «Neue Hindernisse Alpenstrasse – Wenn Kreuzen zum Glückspiel wird»
      (Nr. 2026/16).
• Beantwortung
   o Interpellation Grüne/SP «Vandalismus an Gemeindeliegenschaften» (Nr. 2026/11).
   o Interpellation Grüne/SP «Ist Geldwäsche in Lyss ein Problem?» (Nr. 2026/12).
   o Interpellation Grüne/SP «Wird das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) betreffend
      Barrierefreiheit in den Lysser Schulhäusern erfüllt?» (Nr. 2026/13).
   o Überparteiliche Interpellation «Hat Lyss ein Nazi-Problem?» (Nr. 2026/20).


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 07.12.2026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim GR einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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