Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Änderung der baurechtlichen Grundordnung „Bödeli“ zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während mindestens 30 Tagen, vom 25. September bis und mit 25. Oktober 2026, auf der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich zur Mitwirkung auf.
Änderung Zonenplan 1
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht
Lärmbericht
Einwendungen und Anregungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss einzureichen.
Lyss, 22. September 2026
Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung
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