29.09.2025
Aktuelle Informationen
Sehr geehrte Damen und Herren
Die Gemeinde Lyss erinnert daran, dass gemäss dem Strassengesetz folgende Regeln einzuhalten sind:
Naturschutz beachten
Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte (z. B. „auf den Stock setzen“) nicht erlaubt, um brütende Vögel zu schützen. Leichte Pflege- und Formschnitte sind erlaubt, sofern keine Vögel gestört werden.
Kontrolle
Die Gemeinde führt sporadisch Kontrollen durch und bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die notwendigen Rückschnitte vorzunehmen.
Gemeinde Lyss
Bau + Planung
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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