Der GGR hat an der Sitzung vom 15.09.2025 folgende Beschlüsse gefasst:
Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
•	Zone mit Planungspflicht ZPP A 335 «Hauptstrasse 39-41 in Zusammenhang mit der Arealent-
    wicklung Hauptstrasse 39-41; Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 72.
•	Änderung des Ortspolizeireglements mit Ergänzung von Art. 33 Abs. 2 und Abs. 3 betreffend
    Glockengeläute während der Nachtruhe, mit Inkrafttreten per 01.11.2025 und Abschreibung Motion
    EVP/FDP/SVP «Bekenntnis zu einem Lysser Kulturgut» 2024/7.
Parlamentarische Vorstösse:
•	Rückzug des Postulats Mitte/GLP; "Erhöhung der Sicherheit im Strassenverkehr" (Nr. 2023/12)
•	Erheblicherklärung des Postulats SP Lyss-Busswil «10-Minuten-Nachbarschaft» (Nr. 2025/4. 
   Die Beantwortungsfrist wird auf 2 Jahre festgesetzt.
•	Ablehnung des Postulats SVP/Mitte «Steuerung der Grundlagendokumente der Ortsplanungs-
   revision» (Nr. 2025/6).
•	Ablehnung des Postulats «Veloförderung durch öffentliche Pump- und Reparaturstationen»
    (Nr. 2025/2.
•	Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats Mitte/GLP; "Änderung der Nachtruhe während
    den Sommerferien" (Nr. 2023/6) bis zum 02.03.2026.
•	Kenntnisnahme von der Beantwortung der Interpellation Mitte/GLP, "Verwaltungswachstum»
    (Nr. 5/2025).
•	Kenntnisnahme von der Beantwortung der Interpellation GLP/Mitte; "Handyverbot an den Lysser
    Schulen?" (Nr. 2025/12).
Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 523 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 20.10.2025 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.
Namens des Grossen Gemeinderates Lyss
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