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Schliessung Schul-, Sport- und Freizeitanlagen und weitere Massnahmen

14.03.2020

Der Gemeinderat Lyss hat im Nachgang zu den drastischen Massnahmen des Bundes Massnahmen für die Gemeinde Lyss beschlossen. In Absprache mit den Schulleitungen werden sämtliche Schulen und Tagesschulen geschlossen. Sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen werden für die öffentliche Nutzung per sofort geschlossen. Die Kommissionen und Arbeitsgruppen werden angehalten nur noch die notwendigsten Sitzungen abzuhalten.

Der Gemeinderat Lyss hat heute in einer Sondersitzung weitergehende Massnahmen beschlossen, um die vom Bundesrat verhängten drastischen Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus, auf dem Gemeindegebiet Lyss umzusetzen.

In Absprache mit der Schulleitungskonferenz wurde die Umsetzung des Präsenzunter¬richts-verbots festgelegt. Die Schulen Lyss und die Tagesschulen sind analog den Vorgaben des Bundes bis am 4. April 2020 geschlossen (Beginn Frühlingsferien). Die Schulleitungen erarbeiten zusammen mit den Lehrpersonen die Umsetzung des Fernunterrichts.
Die Eltern sind aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder privat zu organisieren. In Härtefällen stellen die Schulen Lyss eine Betreuungslösung sicher. Dazu können sich die Eltern ab Montag 16.03.2020, 07.00 Uhr beim Schulsekretariat Lyss unter der Nummer 032 387 03 77 oder 032 387 03 79 melden.

Der Gemeinderat hat mit sofortiger Wirkung sämtliche Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, wie z.B. das Sieberhuus, bis zum Ende der Frühlingsferien am 19. April 2020 geschlossen. Dies bedeutet in diesen Anlagen sind keine öffentlichen Nutzungen mehr möglich. Als Konsequenz davon ist auch der Trainings- und/oder Übungsbetrieb von Kultur- und Sportvereinen nicht mehr zugelassen.
Davon ausgenommen ist die Gemeindebibliothek, welche ihren Betrieb vorläufig aufrecht erhält.

In der internen Organisation verzichtet der Gemeinderat aus Rücksicht auf die Risikogruppe der über 65-Jährigen auf die Durchführung von Gratulationsbesuchen bei Jubilaren mit runden Geburtstagen. Zudem werden die Kommissionen und Arbeitsgruppen angehalten, nur noch diejenigen Sitzungen durchzuführen, welche unbedingt für die Aufrechterhaltung des geordneten Betriebs erforderlich sind.

Der Gemeinderat ist sich der besonderen Lage bewusst und auch der Opfer, welche die Bevölkerung und Organisationen erbringen müssen. Für die Berücksichtigung und Einhaltung der Vorgaben der eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Behörden dankt der Gemeinderat herzlich.

Gemeinderat Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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