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Präventive Beratung / Sozialhilfe beantragen

Präventive Beratung / Sozialhilfe beantragen
Sozialdienst, Soziales + Gesellschaft

Beratung:

Wenn Sie und Ihre Familienangehörigen in eine finanzielle/soziale Notlage geraten, dürfen Sie die kostenlose Beratung und Hilfe der Abteilung Soziales + Gesellschaft in Anspruch nehmen.

Wir beraten Einzelpersonen, Paare und Familien, unabhängig ihrer Nationalität, ihres Geschlechts und ihrer Religion. Wir vermitteln, wo sinnvoll und notwendig, Kontakte zur richtigen Fachstelle. Voraussetzung dafür ist, dass Sie in der Gemeinde Lyss und Busswil, Worben, Jens oder Seedorf Wohnsitz haben.

Hilfesuchende Personen können sich für eine präventive Beratung oder für die Antragstellung für Sozialhilfe ohne Voranmeldung während den Intake-Zeiten persönlich am Schalter des Sozialdienstes für eine Kurzgespräch (ca. 20 Minuten) in der Sozialberatung melden.

Dokumente



Öffnungszeiten

Die Lysser Verwaltung ist wie folgt geöffnet:

Mo

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Di

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr 

Mi

14.00 - 18.00 Uhr
Vormittag geschlossen

Do

08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00 Uhr

Fr

08.00 - 13.00 Uhr (durchgehend)

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung: Kontaktdaten der Abteilungen

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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