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Mitwirkung Zonenplanänderung "Birkenweg 8 + 10"

Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplanänderung „Birkenweg 8+10“ zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.

Die Akten liegen während mindestens 30 Tagen, vom 17. April bis und mit 17. Mai 2026, auf der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich zur Mitwirkung auf und sind hier einsehbar;

Änderung Zonenplan
Änderung Überbauungs- und Gestaltungsplan
Änderung Sonderbauvorschriften
Erläuterungsbericht

Einwendungen und Anregungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss einzureichen.

Lyss, 14. April 2026
Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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