Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Zonenplan- und Baureglementsänderung „Rosengasse 7+9“ zur öffentlichen Mitwirkungsauflage.
Die Akten liegen während mindestens 30 Tagen, vom 17. April bis und mit 17. Mai 2026, auf der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich zur Mitwirkung auf und sind hier einsehbar:
Zonenplan- und Baureglementsänderung
Erläuterungsbericht
Einwendungen und Anregungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss einzureichen.
Lyss, 14. April 2026
Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung
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