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15. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 22.06.2020

Verwaltungsbericht 2019; Genehmigung
Der GGR genehmigt den Verwaltungsbericht 2019.

Jahresrechnung & Controllingbericht 2019; Genehmigung
Der GGR genehmigt gestützt auf Art. 47a der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 71 GV (170.111) die Jahresrechnung 2019 sowie den Controllingbericht 2019.

Budget 2021; Leistungsvorgaben
Der GGR verabschiedet die Leistungsvorgaben als Grundlage für die Budgetierung 2021 und für die Unterbreitung des entsprechenden Geschäfts im November 2020.

Projekt Walk-in-Praxis Lyss; finanzielle Unterstützung
Der GGR beschliesst
• Die Gewährung eines unverzinslichen Darlehens von Fr. 1'000'000.00 für die Errichtung einer
    walk-in-Praxis Lyss. Das Darlehen ist rückzahlbar nach längstens 10 Jahren.
• Der Gemeinderat wird mit der Ausarbeitung des detaillierten Darlehensvertrags sowie der
    Darlehenssicherung (gemäss Geschäftsbeschrieb) beauftragt.

Umgestaltung Bahnhofgebiet Busswil; Planungsänderung ZPP und Überbauungsordnung (UeO) B11 mit Bauprojekt; Beschluss mit Baukreditantrag / Postulat SVP „Bahnhof Busswil: Lift/Rampe für Behinderte, Betagte oder Mütter mit Kinderwagen“ (Nr. 17/2011); Beantwortung
Der GGR beschliesst
1. die Planungsänderung ZPP «Bahnhof Busswil» und Überbauungsordnung B11 «Bahnhof Busswil Ost»
     mit Bauprojekt
2. die Umgestaltung Bahnhofgebiet Busswil und spricht dafür einen Verpflichtungskredit von 
     Fr. 2‘800‘000.00 (inkl. MwSt., teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt, für die
     Berechnung der Teuerung wird der Baupreisindex Espace Mittelland Tiefbau verwendet)
3. die Entnahme von Fr. 2'262'437.15 aus der Spezialfinanzierung Infrastruktur Busswil
4. schreibt das Postulat SVP „Bahnhof Busswil: Lift/Rampe für Behinderte, Betagte oder Mütter mit
     Kinderwagen“ (Nr. 17/2011) als erfüllt ab.

Mit dem Vollzug wird der GR beauftragt. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.

Strategie Kommunalfahrzeuge; Rahmenkredit
Der GGR beschliesst für die «Strategie Kommunalfahrzeuge Werkhof» einen Rahmenkredit von Fr. 975‘000.00 für die Jahre 2020 – 2025 (Fr. 75‘000.00 davon werden von der Spezialfinanzierung Abfall getragen). Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt. Mit dem Vollzug wird die Bau- + Planungskommission (BPK) beauftragt und ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Die BPK kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.

Lyssbach; Sanierung Brüstungselemente und Geländer; Baukredit
Der GGR beschliesst die Sanierung Brüstungselemente und Geländer und spricht dafür einen Verpflichtungskredit von Fr. 715‘000.00 (inkl. MwSt., teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt, für die Berechnung der Teuerung wird der Baupreisindex Espace Mittelland Tiefbau verwendet).

Mit dem Vollzug wird der GR beauftragt. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.

Postulat EVP; „Steigerung der Stromproduktion durch Sonnenenergie in Lyss“ (Nr. 12/2019); Stellungnahme
Der GGR erklärt das Postulat (umgewandelt aus Motion) EVP „Steigerung der Stromproduktion durch Sonnenenergie in Lyss“ (Nr. 12/2019) als erheblich.

Postulat SP/Grüne, glp, EVP; "Übernahme Bahnhofstrasse Busswil durch die Gemeinde und anschliessende verkehrsberuhigende Massnahmen zur Sicherung des Schulweges durch die Gemeinde" (Nr. 18/2019); Stellungnahme
Der GGR erklärt das Postulat (umgewandelt aus Motion) SP/Grüne, glp, EVP; " Übernahme Bahnhofstrasse durch die Gemeinde und anschliessende verkehrsberuhigende Massnahmen zur Sicherung des Schulweges durch die Gemeinde " (Nr. 18/2019) als erheblich.

Postulat BDP; "Informationsmappe für frischgebackene Eltern erarbeiten" (Nr. 16/2019); Stellungnahme
Der GGR lehnt das Postulat BDP "Informationsmappe für frischgebackene Eltern erarbeiten" ab.
Postulat SVP Lyss-Busswil; "Senkung der Abfall- Wasser- und Abwassergrundgebühren" (Nr. 14/2019); Stellungnahme
Der GGR erklärt das Postulat der SVP Lyss-Busswil; "Senkung der Abfall-, Wasser- und Abwassergrundgebühren" (Nr. 14/2019) als erheblich.

Postulat SVP; "Für eine Gemeindeverwaltung in eigenen Liegenschaften" (Nr. 16/2016); Fristverlängerung für Beantwortung
Der GGR beschliesst eine Fristverlängerung für die Beantwortung Postulat SVP; "Für eine Gemeindeverwaltung in eigenen Liegenschaften" (Nr. 16/2016) bis Ende 2023.

Dringliches Postulat SP; "Baditarife: Preise 2019 beibehalten"; Stellungnahme
Der GGR erklärt das dringliche Postulat der SP/Grüne; "Baditarife: Preise 2019 beibehalten" als erheblich.

Fakultative Volksabstimmung

Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Beschluss 1 und 2 Entwicklung Bahnhofgebiet Busswil; UeO mit Bauprojekt) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 + Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 519 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 19.07.2020 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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