Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach
Art. 122 Abs. 7 BauV
Geringfügige Änderung des Zonenplans 1 im Gebiet «Fichtenweg»
Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG)
und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung
zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen
Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 19.06.2026 bis 20.07.2026, bei der Abteilung Bau + Planung, 1. Stock, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich auf.
Änderung Zonenplan
Kurzbericht
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Abteilung Bau + Planung,
Lyss schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Lyss, den 16.06.2026
Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung
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