Der Gemeinderat Lyss bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 30.10.2026 bis 30.11.2026, bei der Abteilung Bau + Planung, 1. Stock, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss öffentlich auf.
- Änderung Zonenplan
- Vorprüfungsbericht
- Änderung Sonderbauvorschriften
- Erläuterungsbericht
- Änderung Überbauungs- und Gestaltungsplan
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung bei der Abteilung Bau + Planung, Lyss schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Lyss, den 27.10.2026
Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung
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