Gestützt auf Art. 41 Abs. 2 BewD und Art. 42 BauG wird folgendes Gesuch zur Kenntnis gebracht:
Verlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung Nr. 060/23 eBau Nr. 2023-10929 vom 23.08.2023 um zwei Jahre bis maximal 23.08.2028 betreffend:
| Bauvorhaben | Neubau 2. Tierfett-Lagertrank mit einem Inhalt von 114m3 Nutzvolumen für die Zwischenlagerung von tierischen Fetten |
| Bauherrschaft | GZM Extraktionswerk AG, Industriering 24, 3250 Lyss |
| Standort | Industriering 24, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 2042 |
| Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
| Auflage- und Einsprachefrist | 10.07.2026 - 10.08.2026 (Einsprachen können sich nur gegen die Verlängerung richten) |
Einsprachen gegen die beantragte Verlängerung sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.
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