Die Kommission Sicherheit, Liegenschaften und Sport hat beschlossen, auf dem Friedhof Lyss, diverse Gräber sowie Urnennischen aus den Sektoren 6, 9, 12, 19 sowie U3, bei welchen die Ruhedauer verstrichen ist, ab dem 1. Januar 2026 aufzuheben.
Die Kommission Sicherheit, Liegenschaften und Sport hat am 18.01.2023 beschlossen, auf dem Friedhof Lyss, diverse Gräber sowie Urnennischen aus den Sektoren 6, 9, 12, 19 sowie U3, bei welchen die Ruhedauer verstrichen ist, ab dem 1. Januar 2026 aufzuheben.
Die Ruhedauer für Einzelgräber und Nischen beträgt 25 Jahre, für Doppel- und Wahlgräber 40 Jahre und wird von der ersten Bestattung bzw. Beisetzung an gerechnet. Für weitere Beisetzungen auf einer Grabstätte gilt die Ruhedauer ab der ersten Belegung des Grabes. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist nur für Urnennischen möglich. Für Verlängerungen melden Sie sich bitte beim Bereich öffentliche Sicherheit.
Bei der Aufhebung der Gräber werden die Grabsteine, Pflanzen sowie Andenken durch uns abgeräumt. Wir bitten die Angehörigen, Pflanzen und Gegenstände bis zum 31. Dezember 2025 persönlich abzuräumen. Möchten Sie auch den Grabstein zurücknehmen? Dann melden Sie sich bitte bis zum 31. Dezember 2025 beim Bereich öffentliche Sicherheit, Marktplatz 6, 3250 Lyss,
Tel. Nr. 032 387 03 87. Nach diesem Datum werden Pflanzen, Gegenstände und Grabsteine durch die Gemeinde weggeschafft. Haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Gemeinde Lyss
Bereich öffentliche Sicherheit
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
© 2025 Gemeinde Lyss, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die "Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".