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17. Grosser Gemeinderat Lyss vom 12.09.2016

Sie finden untenstehend die Beschlüsse aus der GGR-Sitzung vom 12.09.2016.

Reglement über die Versorgung der Gemeinde Lyss mit Wasser, leitungsgebundener Energie und Telekommunikation und das Verhältnis der Gemeinde Lyss zur Energie Seeland AG (E-SAG)

Der GGR genehmigt das Reglement über die Versorgung der Gemeinde Lyss mit Wasser, leitungs-gebundener Energie und Telekommunikation und das Verhältnis der Gemeinde Lyss zur Energie Seeland AG (ESAG) und setzt dieses per 01.01.2017 in Kraft.

 
 

Parzelle Nr. 3102; Baurecht für Elektro Linder AG; Linder Fritz; Anfrage Gewerbebauland

Der GGR genehmigt die Landabgabe im Baurecht in der Industriezone Süd an die Elektro Linder AG von 2‘891 m2 zum Landwert von Fr. 220.00/m2, ausmachend einen Baurechtszins von 20‘670.00 bei aktuellem Verzinsungssatz von 3.25%.

 
 

Tageszentrum für Betagte; Defizitgarantie während der Aufbauphase des Tageszentrumsangebotes 2017 – 2021 für Vergünstigungen der Taxen von Lysserinnen und Lysser

Der GGR beschliesst, der Spitex Seeland AG während der Aufbauphase des Tageszentrumsange-botes 2017 - 2021 einen Gesamtkredit von maximal Fr. 50'000.00 jährlich (somit maximal Fr. 250'000.00 für die Periode 2017-2021) zu gewähren, und zwar in der Form eines Kostenbeitrages von Fr. 40.00 pro Kunde und Tag für Kunden, welche in der Gemeinde Lyss wohnhaft sind.

 
 

Sanierung Kappelgasse / Höhenweg und Neubau eines Gehwegs; Kreditantrag

Der GGR beschliesst

  • die Sanierung der Kappelgasse und den Neubau eines Gehwegs und spricht dafür einen Ver-pflichtungskredit von Fr. 735‘000.00. Der Abschreibungsaufwand wird während 19 Jahren aus der Spezialfinanzierung „Infrastrukturfonds Busswil“ finanziert.
  • die Sanierung des Höhenwegs und spricht dafür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 275‘000.00. Der Abschreibungsaufwand wird während 19 Jahren aus der Spezialfinanzierung „Infrastrukturfonds Busswil“ finanziert. 
  • die Sanierung der öffentlichen Kanalisation in der Kappelgasse und im Höhenweg und spricht dafür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von Fr. 770‘000.00 (inkl. MwSt.).
  • beauftragt mit dem Vollzug den GR und ermächtigt den GR, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verän-dern. Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.
 
 

4. GEP-Rahmenkredit; Kreditantrag

Der GGR …

  • nimmt Kenntnis vom Stand des 3. GEP-Rahmenkredits, welcher am 14.09.2015 gesprochen wurde.
  • bewilligt einen 4. GEP-Rahmenkredit von Fr. 2‘400‘000.00 für die Jahre 2017 - 2019, inklusive der Zustandserhebung von privaten Hausanschlussleitungen.
  • die Finanzierung erfolgt zu Lasten der Spezialfinanzierung Abwasser.
 
 

2. GEP-Rahmenkredit: Kreditabrechnung

Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung des 2. GEP-Rahmenkredits für die Jahre 2014 - 2016 im Betrag von Fr. 2‘371‘097.40 mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 28‘902.60 (Kredit Fr. 2‘400‘000.00).

 
 

Neubau SBB-Haltestelle Grien; Kreditabrechnung

Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung für den Neubau SBB-Haltestelle Lyss Grien mit Abrech-nungskosten von Fr. 2‘444‘448.40. (Kredit GGR Fr. 2‘400‘000.00, Nachkredit GR vom 04.07.2016 Fr. 44‘448.40 somit Gesamtkredit Fr. 2‘444‘448.40).

 
 

Modernisierung Pumpwerke Gemeinde Lyss; Kreditabrechnung

Der GGR genehmigt die Kreditabrechnung Modernisierung Pumpwerke Gemeinde Lyss im Betrag von Fr. 962‘730.05 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 307‘269.95 (Kredit Fr. 1‘270‘000.00).

 
 

Postulat SVP; Sofortiger Evaluationsbeginn über die definitive Neunutzung des Areals "Viehmarktplatz/alter Werkhof"; Beantwortung

Der GGR lehnt das Postulat der SVP „Sofortiger Evaluationsbeginn über die definitive Neunutzung des Areals Viehmarktplatz/alter Werkhof“ ab.

 
 

Postulat FDP; Planung und Bau eines Dienstleistungszentrums (DLZ) für die Gemeindeverwaltung Lyss; Beantwortung

Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung des Postulats der FDP „Planung und Bau eines Dienstleistungszentrum (DLZ) für die Gemeindeverwaltung Lyss“ und schreibt dieses als erfüllt ab.

 
 

Parlamentskommission Sicherheit + Liegenschaften; Ersatzwahl für Schertenleib Peter, glp

Der GGR wählt Hess Barbara in die Parlamentskommission Sicherheit + Liegenschaften.

 
 

Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge

  • Postulat FDP/glp; Obergrenzen Mietkosten von Sozialhilfebezügern in Lyss
  • Interpellation SP/Grüne; Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform III für die Gemeinde Lyss
 
 

Fakultative Volksabstimmung

Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Reglement über die Versorgung der Gemeinde Lyss mit Wasser, leitungsgebundener Energie und Telekommunikation und das Verhältnis der Ge-meinde Lyss zur Energie Seeland AG (ESAG); Sanierung Kappelgasse / Höhenweg und Neubau eines Gehwegs; 4. GEP-Rahmenkredit) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1, bzw. Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 494 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 17. Oktober 2016 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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