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Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Sehr geehrte Damen und Herren

Die Gemeinde Lyss erinnert daran, dass gemäss dem Strassengesetz folgende Regeln einzuhalten sind:
- Sicherheit und Sicht gewährleisten
- Hecken, Sträucher, landwirtschaftliche Kulturen und nicht hochstämmige Bäume müssen seitlich
mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben.
- Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4,50 m
Höhe hineinragen.
- Über Geh- und Radwegen muss mindestens eine Höhe von 2,50 m freigehalten werden. Bei
Radwegen ist zusätzlich ein seitlicher Abstand von 50 cm einzuhalten.
- Die Wirkung der Strassenbeleuchtung darf durch Pflanzenbewuchs nicht beeinträchtigt werden.
- Die Verkehrssicherheit, freie Sicht an Einmündungen, Strassenkurven, Ausfahrten und auf
Gehwegen ist jederzeit zu gewährleisten.
Naturschutz beachten
Vom 1. März bis 30. September sind starke Rückschnitte (z. B. „auf den Stock setzen“) nicht erlaubt, um brütende Vögel zu schützen. Leichte Pflege- und Formschnitte sind erlaubt, sofern keine Vögel gestört werden.
Kontrolle
Die Gemeinde führt sporadisch Kontrollen durch und bittet alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die notwendigen Rückschnitte vorzunehmen.

Gemeinde Lyss
Bau + Planung

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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