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Unterricht am Mittwochnachmittag für die 7.-9. Klasse ab Schuljahr 2019/20 möglich

11.01.2019

Volksschule Lyss; Unterricht am Mittwochnachmittag für Schülerinnen und Schüler der 7.-9. Klasse ab Schuljahr 2019/20 möglich

Durch die Einführung des Lehrplans 21 werden im Zyklus III (7.-9. Klasse) mehr Lektionen unterrichtet als im Lehrplan 95. Da viele Fächer in Halbklassen unterrichtet werden, müssen die Lektionen der betroffenen Fächer im Stundenplan parallel eingeplant werden. Dies betrifft insbesondere Fächer wie Wirtschaft – Arbeit – Haushalt (WAH) und Gestalten, welche in Spezialräumen unterrichtet werden. Bereits mit Lehrplan 95 war es extrem schwierig, alle Lektionen so zu planen, dass einigermassen vernünftige Stundenpläne für die Schülerinnen und Schüler entstehen. Mit den genannten Mehrlektionen verschärft sich dieses Problem. Die Planung der Belegung der Sporthallen Grentschel und Grien wird durch den freien Mittwochnachmittag und die bestehenden Verträge mit anderen Institutionen zusätzlich erschwert.

Aus diesem Grund hat die Bildungskommission der Gemeinde Lyss an ihrer Sitzung vom 4. Dezember beschlossen, dass ab Schuljahr 2019/20 für die Schülerinnen und Schüler des Zyklus III (7.-9. Klasse) wenn nötig Unterricht am Mittwochnachmittag stattfinden kann.

Die Schulen der Volksschule Lyss werden den Unterricht am Mittwochnachmittag im Zyklus III nur ansetzen, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann. Gemäss den Vorgaben des Volksschulgesetzes werden die Schülerinnen und Schüler nach wie vor mindestens einen schulfreien Nachmittag pro Woche haben. Mit der neuen Regelung erhalten die Schulleitungen etwas mehr Spielraum bei der Gestaltung der Stundenpläne. Bei der Erstellung des Stundenplans wird darauf geachtet, dass der freiwillige Schulsport weiterhin im üblichen Rahmen am Mittwochnachmittag angeboten werden kann.

Der schulfreie Mittwochnachmittag ist eine langjährige Tradition in der Volksschule des Kantons Bern. In der Region gibt es jedoch bereits mehrere Schulen, welche Erfahrung mit dem Unterricht am Mittwochnachmittag haben (Oberstufenzentrum Aarberg, Oberstufe Rittermatte Biel und Oberstufe Mett-Bözingen). Die Volksschule Lyss folgt jetzt dieser Praxis, welche vollumfänglich den gesetzlichen Vorgaben des Kantons Bern entspricht.

Gesetzliche Grundlagen:

Volksschulgesetz Art. 11a, Abs. 1: Der Unterricht findet von Montag bis Freitag statt.
Volksschulgesetz Art 27, Abs. 1: Die Schülerinnen und Schüler haben den Unterricht im zeitlichen Rahmen des Stundenplans zu besuchen.

Allgemeine Hinweise und Bestimmungen (AHB) zum Lehrplan, Kapitel 4.3.1, Unterrichtszeit:
Die wöchentliche Unterrichtszeit ist nach Möglichkeit so anzusetzen, dass die Schülerinnen und Schüler an mindestens einem der 5 Unterrichtstage einen Nachmittag schulfrei haben.

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