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Zonenplanänderung Tierkörpersammelstelle

Gemeinde Lyss
Öffentliche Bekanntmachung Zonenplanänderung Regionale Tierkörpersammelstelle mit Änderung Überbauungsordnung (UeO) Nr. 47 «Industrie Lyss Nord» sowie die Waldfeststellung Genehmigung und Inkraftsetzung


Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die vom Gemeinderat von Lyss am 05. August 2024 beschlossene geringfügige Zonenplanänderung Regionale Tierkörpersammelstelle mit Änderung Überbauungsordnung (UeO) Nr. 47 «Industrie Lyss Nord» sowie die Waldfeststellung vom 02. Juni 2025 in Anwendung von Art. 61 BauG vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 13. Juni 2025 genehmigt.

Die Überbauungsordnungsänderung und die Waldfeststellung treten am Tag nach dieser Publikation in Kraft.
Die Unterlagen können auf der Abteilung Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss, beim Regierungsstatthalteramt Seeland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung eingesehen werden.

Lyss, 08. August 2025

Namens des Gemeinderates
Abteilung Bau + Planung Lyss

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