Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 60 «Kambly Areal»; Strassenbauprojekt Westring; Baukreditfreigabe
Der GR beschliesst…
• im Zusammenhang mit der Überbauungsordnung (ÜO) Nr. 60 «Kambly Areal» die Ausführung der
Neugestaltung Westrings im Perimeter der ÜO Nr. 60 und gibt den am 06.08.2018 beschlossenen
Baukredit von Betrag von Fr. 940‘000.00 frei.
Die Finanzierung erfolgt wie folgt:
o Entnahme Spezialfinanzierung Mehrwertabgabe Fr. 900'000.00
o Einstellung eines Kredites von Fr. 40'000.00 z. L. der Erfolgsrechnung Unterhalt
Strassen/Verkehrswege (3141.01/350.1 Verkehrsanlagen) im Jahr 2023.
• Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten als genehmigt (für die Berechnung der Teuerung wird der
Baupreisindex Espace Mittelland Tiefbau verwendet).
• mit dem Vollzug wird die Abteilung Bau + Planung beauftragt. Die Abteilung Bau + Planung wird
ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den
Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern.
Gemeinderat Lyss
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