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4. Sitzung Grosser Gemeinderat vom 29.06.2026

Der GGR hat an der Sitzung vom 29.06.2026 folgende Beschlüsse gefasst:


Genehmigung unter Vorbehalt fakultatives Referendum:
• Nachkredit über Fr. 750'000.00 für die Projektierung des Parkschwimmbads und der Aussenan-lage Grien (bisher Fr. 2'040'000.00; neu Fr. 2'790'000.00).


Abschliessende Genehmigung:
• Verwaltungsberichts 2025.
• Verabschiedung der Leistungsvorgaben zuhanden der Budgetierung 2027.
• Verpflichtungskredit von Fr. 400'000.00 für die Neugestaltung des Friedhofs Lyss.
• Verpflichtungskreditabrechnung «Bahnhof Lyss; Personenaufzüge; Massnahmen» mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 79'612.40. (Kredit Fr. 240‘000.00; Nettoabrechnung Fr. 160'387.60).
• Verpflichtungskreditabrechnung «Sanierung Aarbergstrasse (Abschnitt Alter Viehmarkt bis Alter Friedhof)» mit einer Kostenunterschreitung von Fr. 255'927.60. (Kredit Fr. 880'000.00; Nettoab-rechnung Fr. 624'072.40).


Wahlen:
• Fahrni Jacqueline (SP) für die laufende Legislatur 2026 – 2029 in die Parlamentskommission Sicherheit, Liegenschaften + Sport.



Parlamentarische Vorstösse:
• Erheblicherklärung
    - Dringliches Postulat SVP «Leitbild "EINE Schule Lyss" soll wirklich gelebt werden! » (Nr. 2026/8).
    - Postulat «VERD: attraktives Zahlungsmittel für unser Gewerbe und die Lysser Bevölkerung –                Aktivierung des Gemeindetopfs» (Nr. 2026/10).
• Fristverlängerung
    - Dringliches Postulats FDP «Klare Regeln für öffentliche Veranstaltungen für alle» (Nr. 2025/14) bis 02.11.2026.
   - Dringlichen Postulats SP «Bessere Unterstützung für Vereine» (Nr. 2025/15) bis 02.11.2026.
• Ablehnung
    - Motion SVP «Austritt aus dem Trägerverein Energiestadt - Sachpolitik anstelle von Luxus-labels» (Nr. 2026/1).
• Abschreibung
    - Dringliches Postulat SVP «Überprüfung aktuelle finanzielle Situation Kufa und deren Aus-wirkungen auf die Gemeinde Lyss und die Nachbargemeinden» (Nr. 2026/7).
• Kenntnisnahme
    - Beantwortung der Interpellation FDP; «Label Energiestadt Gold - Neubeurteilung im Licht der massiven Verkürzung vom Erreichungskriterium "klimaneutrale Verwaltung" von 2050 auf neu 2040» (Nr. 2026/3).


Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung kann gestützt auf die Vorschriften der Ge-meindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 525 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 03.08.2026 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

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