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16. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 27.06.2016

Budget 2017; Leistungsvorgaben 2017
Der GGR verabschiedet die Leistungsvorgaben als Grundlage für die Budgetierung 2017 und für die Unterbreitung des entsprechenden Geschäfts im November 2016.


Verwaltungsbericht 2015
Der GGR genehmigt den Verwaltungsbericht 2015.


Parzelle Nr. 535; Baurecht für Kamino AG / Blechdesign GmbH; Neuenschwander Peter
Der GGR genehmigt die Landabgabe im Baurecht in der Industriezone Süd an die Kamino AG / Blechdesign GmbH, Lyss von rund 2‘350 m2 (genaue Fläche wird durch den Geometer festgelegt, 25m ab Parzellengrenze Nr. 4022) zum Landwert von Fr. 210.00/m2, ausmachend einen Baurechts-zins von 16‘038.75 bei aktuellem Verzinsungssatz von 3.25%.


Reglement Spezialfinanzierung Buchgewinne Finanzvermögen; Änderung
Der GGR genehmigt die obenstehende Reglementsänderung und setzt diese per 01.07.2016 in Kraft.


Reglement über die Spezialfinanzierung "Infrastruktur Gemeinde Busswil b. B."; Änderung
Der GGR genehmigt die obenstehende Reglementsänderung und setzt diese per 01.07.2016 in Kaft.

Ressourcenvertrag Kantonspolizei; Genehmigung
Der GGR beschliesst den Abschluss eines Ressourcenvertrages mit der Kantonspolizei im Umfang von 2.0 Personaleinheiten und jährlichen Kosten von Fr. 243‘560.00, gültig ab 01.01.2017.


Überarbeitung Parkplatzbewirtschaftungsreglement; Genehmigung
Der GGR genehmigt das Parkplatzbewirtschaftungsreglement (Nr. 95) und setzt dieses per 01.01.2017 in Kraft.


Umbau EK-Gebäude; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Bauabrechnung für den Umbau des EK-Gebäudes in der Höhe von Fr. 906‘833.10 inkl. Mwst. mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 13‘871.00.


Feuerwehrmagazin Stigli; Neubau; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Bauabrechnung für das neue Feuerwehrmagazin in der Höhe von Fr. 4‘618‘277.65 inkl. Mwst. mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 63‘522.35.


Schulhaus Busswil; Sanierung Decke über OG; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Bauabrechnung „Schulhaus Busswil - Sanierung der Decke über Obergeschoss“ in der Höhe von Fr. 169‘613.00 mit einer Kreditunterschreitung von Fr. 80‘387.00.


Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge
• Postulat BDP: „Ein Asylzentrum für Lyss ist genug“
• Postulat EVP: „Aufhebung einer gefährlichen Verkehrssituation Bürenstrasse/Busswilstrasse


Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Reglement Spezialfinanzierung Buchgewinne Finanzvermögen / Reglement über die Spezialfinanzierung "Infrastruktur Gemeinde Busswil b. B." / Ressourcenvertrag Kantonspolizei / Überarbeitung Parkplatzbewirtschaftungsreglement) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1, bzw. Art. 46 Bst. b) die fakul-tative Volksabstimmung verlangt werden. Von 494 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 02.08.2016 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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