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12. Grosser Gemeinderat Lyss vom 02.11.2015

Budget 2016; Finanzplan 2015-2020
Der GGR beschliesst
1) Im Jahr 2015 werden folgende Bilanzbereinigungen vorgenommen:
a) Auflösung der Spezialfinanzierung Übertrag Verwaltungsvermögen von Fr. 610‘500.00 und gleichzeitige Mittelverwendung für übrige Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen per Bilanzstichtag 31.12.2015.
b) Übertragung der Darlehen Altersheim Lyss-Busswil AG von Fr. 4‘275‘000.00 und Fr. 510‘519.30 vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen per 31.12.2015.
c) Übertragung der Darlehen Verein Kindertagesstätte Lyss und der Stiftung Südkurve Lyss von Fr. 618‘000.00 und Fr. 60‘000.00 vom Verwaltungs- in das Finanzvermögen per 31.12.2015.
d) Übertragung der gemeindeeigenen Waldparzellen-/Anteile zum Bilanzwert von Fr. 424‘105.50 per 31.12.2015.

2) Das per 01.01.2016 voraussichtlich bestehende Verwaltungsvermögen wird über die nächsten 12 Jahre mit einem Abschreibungssatz von 8.33 % linear abgeschrieben.

3) Das Budget 2016 mit einem Defizit von Fr. 1‘038‘500.00.

4) Die Gemeindesteuer auf den Gegenständen der Staatssteuern (Einkommen, Vermögen, Gewinn, Kapital) beträgt unverändert das 1,71-fache des kantonalen Einheitsansatzes.

5) Die Liegenschaftssteuer beträgt unverändert 1,0 Promille des amtlichen Wertes.

6) Das Globalbudget wird mit den vorgelegten Indikatoren und Standards genehmigt.

7) Der Finanzplan 2015 – 2020 wird genehmigt und nimmt Kenntnis vom Investitionsplan.


Neubau Werkhof Südstrasse; Ausführungskredit; Genehmigung Botschaft
1) Der GGR empfiehlt den Stimmberechtigten dem Projekt „Neubau Werkhof Südstrasse“ und dem dazu nötigen Ausführungskredit von brutto Fr. 4‘000‘000.00 inkl. MwSt zuzustimmen. Teuerungsbedingte Mehrkosten gelten dabei als genehmigt.

2) Der GGR beschliesst den GR mit dem Vollzug zu beauftragen. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern. Der GR kann diese Kompetenzen auf ihm untergeordnete Abteilungen und Kommissionen übertragen.

3) Der GGR verabschiedet die Botschaft für die Volksabstimmung vom 28.02.2016.


Schulreglement; Revision; Genehmigung
Der GGR genehmigt die Totalrevision des Schulreglements und setzt dieses auf den 01.01.2016 in Kraft.

Gebührenreglement; Teilrevision; Genehmigung
Der GGR genehmigt die Änderungen im Gebührenreglement und setzt diese per 01.01.2016 in Kraft.

Parzelle Nr. 3917; Verkauf an Jaggi Martin und Denise, Lyss
Der GGR genehmigt den Landverkauf auf der Stigli-Spinsmatte wie folgt:
• Parzelle Nr. 3917, Halt 764 m² à Fr. 580.00 an Martin und Denise Jaggi
Verkaufspreis: Fr. 443‘120.00.
Der GR wird ermächtigt, die Ausarbeitung des Vertrages vorzunehmen.

Interpellation Fraktion FDP/glp; Regelung bei gemeindeeigenem Pachtland in Lyss; Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation der Fraktion FDP/glp „Regelungen bei gemeindeeigenem Pachtland in Lyss“.

Sitzungsdaten GGR 2016
Der GGR verabschiedet die Sitzungstermine 2016.

Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge
• Motion FDP/glp; Reglement Pachtlandvergabe von gemeindeeigenem Landwirtschaftsland


Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Budget 2016, Schulreglement, Gebührenreglement) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 46 Bst. c bzw. Art. 45 Abs. 1) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 488 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 7. Dezember 2015 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

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