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Sitzung Gemeinderat vom 27.02.2017

Überbauungsordnung (UeO) Nr. 54-1 "Bahnhofgebiet Ost"; Änderung
Der Gemeinderat verabschiedet die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 54-1 "Bahnhofgebiet Ost" zur Durchführung des Planauflageverfahrens.

Überbauungsordnung (UeO) Nr. 42-5 "Grien Süd"; Änderung

Der Gemeinderat beschliesst die geringfügige Änderung der Überbauungsordnung Nr. 42–5 „Grien Süd“. Während der öffentlichen Auflage sind keine Einsprachen eingegangen.

Solarenergie Bürgerbeteiligungsmodell
Mit dem Bau des neuen Werkhofes ist die Idee entstanden, auf dem Dach eine Solaranlage zu bau-en. Zusammen mit der Solarplattform entstand die Idee eine Genossenschaft zu gründen. Es sollte jedem Mann und jeder Frau möglich sein, auch ohne eigene Dachfläche, selber Solarstrom zu pro-duzieren. Damit kann sie/er das lokale Gewerbe unterstützen und aktiv etwas zur Energiewende beitragen. Möglich wird dies mit dem Bau einer zentralen Photovoltaik-Anlage, die in einzelne Antei-le unterteilt wird. Interessierte können der Genossenschaft beitreten und einen oder mehrere dieser Anteile kaufen.
Sobald genug Genossenschafter bereit sind in die Anlage zu investieren, wird die Genossenschaft gegründet. Diese baut die Anlage, organisiert den Betrieb und verwaltet die Finanzen. Ein Teil des Stroms wird direkt im Werkhof konsumiert, der Rest an die ESAG geliefert. Die ESAG übernimmt den Strom als normale Energie, der ökologische Mehrwert bleibt bei der Genossenschaft und wird durch diese verkauft. Interessierte melden sich bei der Abteilung Bau + Planung Lyss.

Der Gemeinderat unterstützt die Idee für die Gründung einer Solargenossenschaft und stellt das Dach des Werkhofs der Genossenschaft gratis zur Verfügung. Er verpflichtet sich, jährlich ca. 30‘000 kWh Strom direkt ab Dach zu beziehen.


Gemeinderat Lyss

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