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Grosser Gemeinderat Lyss vom 20.05.2019

Jahresrechnung & Controllingbericht 2018
Der GGR genehmigt gestützt auf Art. 47a der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 71 GV (170.111) die Jahresrechnung 2018 mit
ERFOLGSRECHNUNG
Aufwand Gesamthaushalt Fr. 82‘230‘959.13
Ertrag Gesamthaushalt Fr. 82‘215‘744.25
Aufwandüberschuss Fr. 15‘214.88
davon
Aufwand Allgemeiner Haushalt Fr. 76‘236‘227.05
Ertrag Allgemeiner Haushalt Fr. 76‘236‘227.05

Aufwand Abwasserentsorgung Fr. 3‘937‘159.90
Ertrag Abwasserentsorgung Fr. 3‘594‘494.55
Aufwandüberschuss Fr. 342‘665.35

Aufwand Abfallentsorgung Fr. 1‘102‘470.09
Ertrag Abfallentsorgung Fr. 1‘297‘720.00
Ertragsüberschuss Fr. 195‘249.91

Aufwand Feuerwehr Fr. 955‘102.09
Ertrag Feuerwehr Fr. 1‘087‘302.65
Ertragsüberschuss Fr. 132‘200.56
INVESTITIONSRECHNUNG
Ausgaben Fr. 10‘865‘115.89
Einnahmen Fr. 612‘551.85
Nettoinvestitionen Fr. 10‘252‘564.04
sowie
den CONTROLLINGBERICHT 2018 mit
Kosten Fr. 82‘230‘959.13
Erlöse Fr. 82‘230‘959.13
Saldo Fr. 0.00

Parzellen Nrn. 3576, 3577 und 4041; Industrie Süd; Altlasten; Sanierungskonzept; Kredit
Der GGR beschliesst
• Investitionskredit von Fr. 1.5 Mio. für die Sanierung der Altlast auf den Parzellen Nrn. 3576, 3577
    und 4041.
• Teuerungsbedingte Mehrkosten sowie allfällige Nachsanierungen bei negativer Sohlenprobe gelten
    als genehmigt.
• Mit dem Vollzug wird der GR beauftragt. Der GR wird ermächtigt, notwendige und zweckmässige
    Projektänderungen vorzunehmen, sofern sie den Gesamtcharakter des Projektes nicht verändern.
    Der GR kann diese Kompetenz an die zuständige Abteilung delegieren.

Parzellen Nrn. 3576 und 4041; Stuber Holding AG, Münchenbuchsee; Verkauf
Der GGR genehmigt den Landverkauf in der Industriezone Süd, Parzellen Nrn. 3576 und 4041 an die Stuber Holding AG, Münchenbuchsee wie folgt:
• Verkauf von insgesamt 5‘974 m2 (genaue Fläche wird durch den Geometer festgelegt) à Fr. 240.00
    ausmachend Fr. 1‘433‘760.00.
• Die Übergabe des Terrains erfolgt frei von Altlasten.
• Freier Vertragsrücktritt für die Käuferin, falls das Terrain bis 30.06.2020 nicht von Altlasten befreit ist.
• Bei Vertragsrücktritt übernimmt die Gemeinde Lyss 2/3 der bisher aufgelaufenen Projektierungs-
    kosten, max. Fr. 100‘000.00.

Baurecht Nr. 2309; Parzelle Nr. 2391; Stiftung Alterssiedlung Lyss; Verkauf
Der GGR ….
1. verkauft der Stiftung Alterssiedlung die Parzelle Nr. 2391 im Halte von 957 m2 zum Preis von
     Fr. 700‘000.00.
2. reduziert das Baurecht Nr. 2309 um 957 m2 auf die Parzelle Nr. 1298 (Halt 3‘340 m2).
     Der Terrainwert für die Festlegung des Baurechtszins bleibt auf Fr. 400‘000.00.
3. verkauft einen Teil der Parzelle Nr. 2218 (Zufahrtsbereich) von rund 180 m2 (genaues Ausmass
     wird durch den Geometer festgelegt) zum Preis von Fr. 13‘500.00.
4. bestimmt die Tilgung des Kaufpreises von total Fr. 713‘500.00 wie folgt:
     • Fr. 313‘500.00 direkte Bezahlung
     • Fr. 400‘000.00 Gewährung Darlehen, verzinst zu 1% ausmachend Fr. 4‘000.00 / Jahr.
    Nach Ablauf von 20 Jahren kann die Verzinsung neu verhandelt werden.

Überbauungsordnung (UeO) Nr. 69 "Alterssiedlung Stegmatt"; Zonenplan- und Baureglementsänderung Z13-5; Zone mit Planungspflicht ZPP "Alterssiedlungen Stegmatt"; Beschlussfassung
Der GGR beschliesst die Zonenplan- und Baureglementsänderung Z 13-5 Zone mit Planungspflicht ZPP „Alterssiedlungen Stegmatt“.

KUFA Lyss; Leistungsvertrag 2020 – 2023
Der GGR genehmigt den Leistungsvertrag 2020 – 2023 zwischen dem Verein Kulturfabrik KUFA Lyss und dem Finanzierungsträger, bestehend aus dem Kanton, der Gemeinde Lyss und den übrigen Gemeinden der Region.

Schulanlage Herrengasse; Provisorische Schulraumerweiterung für Tageschule; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Abrechnung des Investitionskredits für die provisorische Schulraumerwei-terung Tagesschule Herrengasse in der Höhe von Fr. 1‘046‘032.85 mit einer Kostenunterschreitung von
Fr. 58‘967.15 (Kredit: Fr. 1‘105‘000.00).

Neubau Werkhof Südstrasse; Kreditabrechnung
Der GGR genehmigt die Abrechnung des Investitionskredits „Neubau Werkhof“ in der Höhe von
Fr. 4‘084‘062.10 mit einer Kostenüberschreitung von Fr. 84‘062.10 (Kredit Fr. 4‘000‘000.00)

Postulat glp; "Ersatz Fahrzeugflotte durch Elektrofahrzeuge" (Nr. 20/2018); Stellungnahme
Der GGR lehnt das Postulat glp „Ersatz Fahrzeugflotte durch Elektrofahrzeuge“ (Nr. 20/2018) ab.

Interpellation BDP + glp; "Parkplatzbewirtschaftung" (Nr. 02/2019), Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation BDP + glp "Parkplatzbewirtschaf-tung" (Nr. 02/2019).

Interpellation SP/Grüne; "Gefährdung von Kindern durch Parkplatz-Suchverkehr in Quartieren“ (Nr. 03/2019); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation SP/Grüne "Gefährdung von Kindern durch Parkplatz-Suchverkehr in Quartieren“ (Nr. 03/2019).

Interpellation SP/Grüne; "Schul-EDV" (Nr. 21/2018); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation SP/Grüne „Schul-EDV“ (Nr. 21/2018).

Parlamentskommission Präsidiales + Finanzen; Ersatzwahl für Binggeli Vinzenz, SP
Der GGR wählt Ammeter Hans, SP, per 20.05.2019 in die Parlamentskommission Präsidiales + Finanzen.

Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge
• Interpellation SVP; „Fremdmittelbeschaffung für bevorstehende Investitionen (Nr. 04/2019)
• Postulat SP/Grüne; Moratorium für den Neu- und Ausbau von Gasleitungen“ (Nr. 05/2019.

Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Parzellen Nrn. 3576, 3577 und 4041; Industrie Süd; Altlasten; Sanierungskonzept; Kredit / Parzellen Nrn. 3576 und 4041; Stuber Holding AG, Mün-chenbuchsee; Verkauf / UeO Nr. 69 "Alterssiedlung Stegmatt"; Zonenplan- und Baureglementsänderung Z13-5; Zone mit Planungspflicht ZPP "Alterssiedlungen Stegmatt"; Beschlussfassung ) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 + Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 514 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 24.06.2019 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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