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22. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 26.06.2017

Verwaltungsbericht 2016; Genehmigung; Abschreibung parlamentarische Vorstösse
Der GGR genehmigt den Verwaltungsbericht 2016 und schreibt folgenden parlamentarischen Vorstoss ab:
• 2008/10 Motion SP; Parkraumbewirtschaftung

Budget 2018; Voranschlag; Leistungsvorgaben
Der GGR verabschiedet die Leistungsvorgaben als Grundlage für die Budgetierung 2018 und für die Unterbreitung des entsprechenden Geschäfts im November 2017.

Industrie Süd; Parzelle Nr. 535; Verkauf an Cendres+Métaux SA
Der GGR genehmigt den Landverkauf in der Industriezone Süd an die
Cendres+Métaux SA zu folgenden Konditionen (Detailflächen können nach Ausmass durch Geometer noch leicht variieren):
• Verkauf 6‘875 m2 à Fr. 250.00 Fr. 1‘718‘750.00
Kaufrecht 3‘226 m2 à Fr. 219.00 Fr. 706‘494.00
Total 10‘101 m2 Fr. 2‘425‘244.00 oder Ø 240.00 / m2
• Während der Dauer des Kaufrechts (5 Jahre) ist ein jährlicher Kaufrechtszins von 2.5% auf dem Landpreis von Fr. 240.00/m2 geschuldet, welcher bei Ausübung des Kaufrechts angerechnet wird. Bei Nichtausübung verbleiben die geleisteten Zahlungen bei der Gemeinde. Nach Ausübung Kaufrecht muss die Parzelle innerhalb von 2 Jahren mit einem entsprechenden Projekt überbaut werden.

Kulturfabrik Lyss (KUFA); Nachtrag zum Leistungsvertrag; zusätzlicher Gemeindebeitrag; Ab-schreibung Darlehen
Der GGR beschliesst
• zum bestehenden Leistungsvertrag für die Jahre 2017 – 2019 einen zusätzlichen Gemeindebeitrag von Fr. 240‘000.00 (Fr. 80‘000.00 pro Jahr).
• die Abschreibung des NotDarlehens durch den Gemeinderat von Fr. 70‘000.00.

Steelband Lyss; Befreiung Verzinsung Darlehen Pulverhaus
Der GGR beschliesst auf die Verzinsung des Darlehens in der Höhe von 2% rückwirkend ab 01.01.2017 zu verzichten.

Abteilung Soziales + Jugend; Erweiterung Büroräumlichkeiten für das Sekretariat; Genehmigung wiederkehrende Ausgaben
Der GGR genehmigt wiederkehrende Ausgaben für die Miete inkl. Nebenkosten von Fr. 37‘000.00 im 1. Obergeschoss vom Marktplatz 14. Die Nettomiete unterliegt der jährlichen Anpassung an den Landesindex derKonsumentenpreise.

Neubau Schulhaus Grentschel; Verpflichtungskredit für Projektwettbewerb und Projektierung

Der GGR beschliesst die Ausgaben für die Schulraumerweiterung Grentschel:
a) Durchführung des Projektwettbewerbs Fr. 320‘000.00
b) Ausarbeitung eines Projektes mit Kostenvoranschlag Fr. 840‘000.00
Total Verpflichtungskredit Fr. 1‘160‘000.00

Umrüsten Strassenlampennetz auf LED; 2. Zwischenbericht
Der GGR nimmt Kenntnis vom 2. Zwischenbericht über den Stand der Umrüstung des Strassenlam-pennetzes auf LED im Zusammenhang mit dem am 24.06.2013 gesprochenen Rahmenkredit. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Umrüstung voraussichtlich im Jahr 2019.

Unterhalt Brücken; Rahmenkredit für die Jahre 2015 - 2024; 1. Zwischenbericht
Der GGR nimmt Kenntnis vom 1. Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung im Zusammenhang mit dem am 08.12.2014 gesprochenen Rahmenkredit. Der 2. Zwischenbericht wird dem GGR im Jahr 2019 unterbreitet. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Brückensanierungen voraussichtlich im Jahr.

Parlamentarische Vorstösse
• Interpellation FDP; „Kauf von freistehenden Grundstücken in der Industrie Nord durch die Gemeinde“
• Interpellation FDP; „Erstattung der Aufwendungen der Gemeinde Lyss für die Übernahme von Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) durch den Kanton Bern“
• Postulat SP/Grüne; „Flexible Tagesschulplätze“
• Interpellation SP/Grüne; „Pro Juventute Mitspielplatz !“

Fakultative Volksabstimmung
Zum Beschluss mit fakultativer Volksabstimmung (Industrie Süd; Parzelle Nr. 535; Verkauf an Cen-dres+Métaux SA / Neubau Schulhaus Grentschel; Verpflichtungskredit für Projektwettbewerb und Projektierung) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 46 Bst. b in Ver-bindung mit Art. 19 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 500 Stimmbe-rechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 30.07.2017 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.


Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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