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11. Sitzung Grosser Gemeinderat Lyss vom 16.09.2019

Ortsplanungsrevision; Teilrevision baurechtliche Grundordnung; Beschlussfassung
Der GGR beschliesst in Kenntnis der noch offenen Einsprachen die teilrevidierte baurechtliche Grundordnung bestehend aus
• Änderung Zonenplan 1 Lyss
• Änderung Zonenplan 2 Lyss
• Neufassung Zonenplan Naturgefahren Lyss / Teilplan Nord
• Neufassung Zonenplan Naturgefahren Lyss / Teilplan Süd
• Änderung und formelle Anpassung Zonenplan Busswil
• Neufassung Zonenplan Naturgefahren Busswil
• Zusammenführung der Baureglemente Lyss und Busswil.

Zonenplan- und Baureglementänderung; Zone mit Planungspflicht ZPP Wohnen am Mühleplatz; Beschlussfassung
Der GGR beschliesst die Zonenplan- und Baureglementänderung ZPP „Wohnen am Mühleplatz“.

Parzellen Nrn. 1301, 1433 und 1755; Mühleplatz; Projekt "Wohnen mit Dienstleistungen"; Landverkauf
Der GGR genehmigt den Landverkauf der Parzellen Nrn. 1301, 1433 und 1755 am Mühleplatz an die SUVA, Luzern wie folgt:
• Kaufrecht unentgeltlich über 6 Jahre ab Vertragsunterzeichnung. Das Kaufrecht kann um die Dauer des Baubewilligungsverfahrens verlängert werden
• Verkauf der 3 Parzellen zum Preis von Fr. 2‘955‘414.00, welcher sich wie folgt zusammensetzt:
o 2‘191 m2 à Fr. 1‘404 Fr. 3‘076‘164.00
o abzüglich Anteil Planung - Fr. 67‘500.00
o abzüglich Abbruch-/Rückbaukosten - Fr. 60‘000.00
o Verkauf Arrondierung ab Parzelle Nr. 126 Fr. 6‘750.00
• Erwerb von 40 Einstellhallenplätzen mit Kostendach von Fr. 34‘000.00 (exkl. Mehrwertsteuer) ausmachend Fr. 1‘360‘000.00, abzüglich Restwert bestehende Parkierungsanlage von Fr. 124‘300.00 ergibt Kosten von Fr. 1‘235‘700.00 für die Parkierungsanlage.
Der GR wird mit der Umsetzung beauftragt und ermächtigt, die erforderlichen Verträge auszuarbeiten und zu unterzeichnen.

Parzelle Nr. 535; Beat Münger Intern. Transporte AG, Schüpfen; Landabgabe im Baurecht
Der GGR genehmigt die Landabgabe im Baurecht an die Beat Münger Intern. Transporte AG, Schüpfen wie folgt:
• Baurechtsvertrag über 2‘800 m2 (genaue Fläche wird vom Geometer bestimmt) zum Wert von Fr. 210.00 / m2 ausmachend einen Baurechtszins von Fr. 17‘640 / Jahr.
• Baurechtsdauer: 50 Jahre

Kauf alte Försterschule; Kreditbeschluss
Der GGR beschliesst …
• den Kauf der Liegenschaft „alte Försterschule“ zum Preis von Fr. 1‘600‘000.00.
• den Erwerb des Terrains von rund 8‘500 m2 (Vermassung Geometer ausstehend) zum Preis von Fr. 82.00 / m2 ausmachend Fr. 697‘000.00

Finanzierung Fernwärmeausbau in der Hauptstrasse in Lyss; Gewährung Darlehen
Der GGR beschliesst der WLN AG per 01.01.2020 ein Darlehen in der Höhe von Fr. 1 Mio. unter folgenden Konditionen zu gewähren:
• Fr. 1 Mio. fix 01.01.2020 bis 30.06.2030 zinsfrei
• Rangrücktritt auf der gleichen Stufe, wie die Darlehen der Aktionäre mit Rang Rücktritt
• ab 2030 jährlich Fr. 100'000.00 rückzahlbar, erstmals per 01.07.2030; Restbetrag weiterhin zinsfrei; letzte Tranche 01.07.2039
• Das Darlehen wird nur gewährt, wenn die Realisation der Leitung erfolgt.

Schulraumerweiterung Stegmatt, Neubau Pavillon für Kindergarten; Investitionskredit
Der GGR beschliesst einen Investitionskredit von Fr. 1‘800‘000.00 für den Neubau eines Gebäudes für vier Kindergarten beim Schulhaus Stegmatt.

Unterhalt Brücken; Rahmenkredit für die Jahre 2015 - 2024; 2. Zwischenbericht; Kenntnisnahme
Der GGR nimmt Kenntnis vom 2. Zwischenbericht über den Stand der Umsetzung im Zusammenhang mit dem am 08.12.2014 gesprochenen Rahmenkredit. Der 3. Zwischenbericht wird dem GGR im Jahr 2021 unterbreitet. Die Abrechnung erfolgt nach Fertigstellung der Brückensanierungen voraussichtlich im Jahr 2025.

Postulat (abgeändert); SP/Grüne; "Einsetzen einer Begleitgruppe Integration" (Nr. 02/2018); Fristverlängerung für Beantwortung
Der GGR beschliesst aufgrund der geplanten Massnahmen eine Fristverlängerung für die Beantwortung des Postulats SP/Grüne "Einsetzen einer Begleitgruppe Integration" (Nr. 02/2018) bis Ende 2021.
Dem Parlament ist per Ende 2020 ein Bericht über den Stand der Entwicklung zu unterbreiten.

Interpellation SVP; "Fremdmittelbeschaffung für bevorstehende Investitionen (Nr. 04/2019); Stellungnahme
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation der Fraktion SVP Lyss-Busswil „Fremdmittelbeschaffung für bevorstehende Investitionen“ (Nr. 04/2019).

Interpellation SP/Grüne; "Herbizidfreie Unkrautbekämpfung in der Gemeinde Lyss" (Nr. 07/2019); Beantwortung
Der GGR nimmt Kenntnis von der Beantwortung der Interpellation SP & Grüne “Herbizidfreie Unkrautbekämpfung in der Gemeinde Lyss“ (Nr. 07/2019).

Parlamentarische Vorstösse; Neueingänge
• Interpellation SP/Grüne; „Umsetzung Spielplatzkonzept“ (Nr. 10/2019)
• Motion FDP; „Sanierung / Erweiterung Parkschwimmbad Lyss“ (Nr. 11/2019)
• Motion EVP; „Steigerung der Stromproduktion durch Sonnenenergie in Lyss“ (Nr. 12/2019)
• Postulat SP/Grüne; „Projekt Parkschwimmbad und Umgebung 2030 erarbeiten“ (Nr. 13/2019)
• Postulat SVP; „Senkung der Abfall-, Wasser- und Abwassergebühren“ (Nr. 14/2019)
• Interpellation SVP; „Parkzeiten beim Friedhof, der Kirche und dem Kirchgemeindehaus“ (Nr. 15/2019)

Fakultative Volksabstimmung
Zu den Beschlüssen mit fakultativer Volksabstimmung (Ortsplanungsrevision; Teilrevision baurechtliche Grundordnung; Beschlussfassung / Zonenplan- und Baureglementänderung; Zone mit Planungspflicht ZPP Wohnen am Mühleplatz; Beschlussfassung / Parzellen Nrn. 1301, 1433 und 1755; Mühleplatz; Projekt "Wohnen mit Dienstleistungen"; Landverkauf / Kauf alte Försterschule; Kreditbeschluss / Schulraumerweiterung Stegmatt, Neubau Pavillon für Kindergarten; Investitionskredit) kann gestützt auf die Vorschriften der Gemeindeordnung GO (Art. 45 Abs. 1 + Art. 46 Bst. b) die fakultative Volksabstimmung verlangt werden. Von 516 Stimmberechtigten (5% der Stimmberechtigten) ist dieses Begehren bis zum 20.10.2019 (30 Tage seit der Veröffentlichung dieses Beschlusses) schriftlich beim Gemeinderat einzureichen.

Namens des Grossen Gemeinderates Lyss

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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