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Baupublikation

BauherrschaftZolnaritsch Alexander, Beundengasse 39, 3250 Lyss
ProjektverfasserZolnaritsch Alexander, Beundengasse 39, 3250 Lyss
BauvorhabenUmbau und energetische Sanierung Einfamilienhaus
StandortLyss, Beundengasse 39; Parzelle Nr. 3626
NutzungszoneNutzungszone Wohnen nach UeO Nr. 57 "Beundengasse Nord" Bereich B; Gewässerschutzbereich Au
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist06.03.2026 bis 06.04.2026

Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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