Gesuchsteller | Villa Sabberlatz GmbH, Lara von Aesch, Freiburgstrasse 177A, 3008 Bern |
Vertretung | Peter Schmidlin, oberer Aareweg 8a, 3250 Lyss |
Projektverfasser | Löffel & Bänziger AG, Werkstrasse 36, 3250 Lyss |
Bauvorhaben | Nachträgliches Baugesuch für die Erstellung eines Aussengeheges und die Umnutzung von Innenräumen für die Tagesbetreuung von Hunden |
Standort | Industriering 19, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 2052 |
Nutzungszone | Arbeitszone Aa; Gewässerschutzbereich Au |
Planauflage- und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage- und Einsprachefrist | 25.07.2025 - 25.08.2025 |
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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