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Baupublikation Verlängerung

GesuchstellerStiftung Altersiedlung Stegmatt
BauvorhabenVerlängerung der Geltungsdauer der Baubewilligung Nr. 096/22; eBau Nr. 2022-14508; vom 05.07.2023 um zwei Jahre bis maximal 05.07.2028 betreffend:
Erweiterung Alterssiedlung Stegmatt; Abbruch von zwei Wohngebäuden; Neubau von Wohnhaus mit 24 Alterswohnungen; Erweiterung und Ausbau Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss und Büroräume im 1. Obergeschoss des bestehenden Rundbaus.

StandortParzelle Nr. 1789, 1986, 947, 2391, 1298
Planauflage- und EinsprachestelleBau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
Auflage- und Einsprachefrist08.05.2026-08.06.2026

Einsprachen können sich ausschliesslich gegen die Verlängerung richten
Einsprachen gegen die beantragte Verlängerung sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen.

Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch

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