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Baupublikation

 GesuchstellerVeronica Sanchez Velkov und Igorce Velkov, Haldenweg 25A, 3250 Lyss

 
 Projektverfasser Löffel + Bänziger AG, Hansruedi Bänziger, Werkstrasse 36, 3250 Lyss
 Bauvorhaben Rückbau Einfamilienhaus bis OK Untergeschoss; Neubau Einfamilienhaus ab OK Untergeschoss; Erweiterung Untergeschoss
 Standort Kappelenstrasse 27, 3250 Lyss; Parzelle Nr. 1745

 Nutzungstzone Wohnzone W2; Gewässerschutzbereich Au

 Planauflage-und Einsprachestelle Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss
 Auflage-und Einsprachefrist 22.08.2025 – 22.09.2025

Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Online einsehbar unter: www.portal.ebau.apps.be.ch

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.

Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).

Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.


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