Gesuchsteller | Swisscom (Schweiz) AG, Wireless Acces, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern |
Vertretung und Projektverfasser | Thanusan Balasingam, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern Cablex AG, Tannackerstrasse 75, 3073 Gümligen |
Bauvorhaben | Nachträgliches Baugesuch; Anwendung Korrekturfaktor (G5); ohne bauliche Änderungen an der Mobilfunkanlage LYNE |
Standort | Nelkenweg 5, Lyss; Parzelle Nr. 1338 |
Nutzungszone | Überbauungsordnung UeO Nr. 31 |
Planauflage und Einsprachestelle | Bau + Planung, Bahnhofstrasse 10, 3250 Lyss |
Auflage und Einsprachefrist | 22. August 2025 – 22. September 2025 |
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist ein-zureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich.
Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 Baugesuchs BauG).
Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG
Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweisung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Be-einträchtigung erheblich ist.
Gemeinde Lyss | Marktplatz 6 | Postfach 368 | 3250 Lyss | 032 387 01 11 | gemeinde(at)lyss.ch
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